Ist es Volksverhetzung, wenn man US-Soldaten als Terroristen bezeichnet?
Mit dieser Frage muss sich das Landgericht Passau am kommenden Mittwoch befassen. In der Berufungshauptverhandlung steht eine in Serbien geborene Frau, die nun in Passau wohnt, vor Gericht. Sie hatte in ihrem (privaten) Facebook-Profil das Bild eines toten Kindes, vor dem ein US- Soldat mit Maschinenpistole kniet, gepostet . Darunter kann man in Englisch das Zitat des US-Soldaten Mike Prysner lesen:
„Uns wurde gesagt, dass wir Terroristen bekämpfen. Aber der wirkliche Terrorist war ich. Und der wahre Terrorismus ist diese Besetzung.“
Das Amtsgericht hatte die Frau in erster Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben diesem Bild hatte die Frau auch einen Link zu einem Video gesetzt, in dem unter anderem eine israelische Flagge zu sehen ist, bei der der Davidstern durch ein Hakenkreuz ersetzt wurde. Sie habe den Inhalt des von ihr verlinkten Videos nicht gekannt, hatte die Hausfrau und Mutter vor dem Richter am Amtsgericht ausgesagt. Inzwischen berufe sich die Frau auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.
Das Landgericht Passau wird zudem auch die Frage klären müssen, ob der Link zu dem Video rechtlich bereits eine „Verwendung“ von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen im Sinne des § 86a StGB darstellt.
Wahrscheinlich denke nicht nur ich an die „Soldaten sind Mörder“-Entscheidung (BVerfGE 96, 266), das Amtsgericht hatte das wohl unterlassen. Für den Link auf das Video wird maßgeblich sein, ob sie sich den Inhalt des Videos durch die Verlinkung zu Eigen gemacht hat.
Der Artikel und insb. die Überschrift dürften den Inhalt des Strafverfahrens nur sehr verzerrend bzw. irreführend widerspiegeln. Vermutlich geht nicht um das Bild mit dem Soldaten; das ist natürlich keine Volksverhetzung. Vermutlich geht es allein um das Video mit dem Hakenkreuz.
Dann wäre sie vom Amtsgericht – wenn man den Bericht glauben kann – zumindest nicht wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ist die Frau in Berufung gegangen.
Welche Umstände stehen der Annahme entgegen, dass sie allein wegen des Verlinkens des Videos vom Amtsgericht verurteilt worden ist? Siehe z.B. hier: http://openjur.de/u/354834.html