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In den Fängen der bayrischen Justiz

Bei der Verwerfung der Wiederaufnahmeanträge des Gustl Mollath sprach sein Verteidiger Dr. Gerhard Strate aus Hamburg schon davon, dass es „viele unbekannte Mollaths gibt, die sich keinen Anwalt leisten können“. Einen Eindruck, was er meinte, bekommen wir heute.

Die 49-jährige Claudia M. wohnt zusammen mit ihrer 72-jährigen Mutter seit Anfang 2012 am Alpenweg in Oberaudorf. Da die Heizungsanlage und die Warmwasserversorgung nicht richtig funktionierte, machte sie während einiger Monate ein Zurückbehaltungsrecht an der von ihr zu zahlenden Miete geltend. Der Vermieter kündigte und in dem beim Amtsgericht Rosenheim geführten Rechtsstreit hatte sie mit der Behauptung eines Zurückbehaltungsrechtes an der Miete kein Glück. Der Vermieter erreichte gegen sie ein vollstreckbares Teilurteil auf Räumung der Wohnung. Am 26.6.2013 teilte die Gerichtsvollzieherin mit, dass sie die „zwangsweise Herausgabe“ der Wohnung am Montag, dem 29.7.2013, um 8.30 Uhr, vornehmen werde.

In ihrer Not beging sie den Fehler, sich direkt an den bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zu wenden. Denn auf zwei Briefe an ihn, folgte die zwangsweise Unterbringung in der geschlossenen Abteilung des Inn-Salzach Klinikums in Wasserburg – natürlich wiederum rechtswidrig, ohne dass ein Gutachter oder ein Richter die Frau überhaupt angesehen oder angehört hätte. Irgendwie ticken die Uhren in Bayern offenbar anders …

Die ganze wirklich unglaublich klingende Geschichte in der Dokumentation von Dr. Strate.

Braucht es denn wirklich einen Strafverteidiger aus Hamburg, um dem Unrecht der bayrischen Justiz entgegenzutreten?

Nachtrag 18:08 Uhr: Die Amtsrichterin hatte ein Einsehen und hat vor wenigen Minuten den Unterbringungsbeschluss aufgehoben, da aus der Sicht der zuständigen Ärztin „derzeit die Gefahr einer Selbstgefährdung der Betroffenen nicht mehr“ bestehe. Claudia M. kann in ihre Wohnung allerdings nicht mehr zurückkehren, da die Gerichtsvollzieherin heute morgen die Schlösser ausgewechselt hat.

 


13 Kommentare zu “In den Fängen der bayrischen Justiz

  1. Gewünscht ist also ein Ministerpräsident, der offenkundige Selbstmord- und Morddrohungen mitsamt Ausführungsdatum in Petitionen achselzuckend zur Kenntnis nimmt und nichts unternimmt, um solche Leute vor sich selbst zu schützen?

    • @AP nein, gewünscht wäre ein MP, der, wie geschehen, das Notwendige veranlasst und vielleicht auch noch 1 Auge darauf behält, ob alles seinen rechten Gang geht.
      Hier geht’s um was ganz anderes: die staatlichen Ausführungsorgane haben sich – wie beschrieben – rechtswidrig verhalten und schlussendlich fällt dies auf den Erstadressaten zurück. Wie im Rest der Welt.

    • @AP: Es wurde in keiner Zeile ein Suizid angekündigt. Es wurde lediglich von einem Psychologen ohne Gespräch mit der Dame hineininterpretiert. Und diese Einsicht rechtfertigte dieser mit „es wäre ihm alles über die Dame“ aus 6-7 Jahren vorher(!) bestens bekannt und diagnostiziert nur auf Grund einer einzigen Zeile dieses Briefs und seiner (subjektiven) Vorgeschichte der Dame (von 2006!) ein Eilverfahren der Entmündigung und Einweisung in eine geschlossene Einrichtung.
      Das halte ich durchaus für Fehlverhalten und solch einen MP wünscht man sich eigentlich nicht. Geschweige denn, dass hier in den vorherigen Schriften schon auf Unrecht seitens der Gerichte etc. hingewiesen wurde und keine Wahnvorstellungen oder sonstigen Drohungen geäußert wurden. Er wurde nur beschuldigt blind mit anzusehen, wie (s)eine juristische Maschinerie gerade ein Unrecht beschwört, in dass er eingreifen hätte können.

  2. Ist es denn zuviel verlangt, dass die Justiz einfach mal mit den Menschen spricht bevor sie die Polizei schickt, diese notfalls unter Gewaltanwendung abzuholen und gegen ihren Willen einzuweisen?

    Das Gesetz schreibt eine Anhörung vor – das ist unterlassen worden. So geht es nicht! Suizid ist übrigens nicht die einzige Interpretationsmöglichkeit …

  3. Leider sind meine Mutter und ich aufgrund der Justizwillkür seit dem 29.07.2013 obdachlos. Das Landratsamt Rosenheim und die Gemeinde Oberaudorf verweigern seitdem systematisch jede Hilfe.

  4. Tja, und was kritisieren Sie jetzt konkret ? Dass man einen Pudel nicht waschen kann, ohne ihn nass zu machen ? Und eine vermeintliche Ankündigung für einen Termin 2 Tage danach rechtfertigt eine rechtswidrige Aktion innerhalb von Stunden ? Sie vermischen in Ihrer Kritik ebenso dauernd das, was des Seehofers ist mit dem was seine Untergebenen betrifft.
    Die „Original“aussage war: Wer den Seehofer um Hilfe bittet, kann sich sehr schnell in der Geschlossenen wiederfinden. Da steht mit keinem Wort, dass Seehofer jemanden eingewiesen hat. Es ist schlichtweg die Benennung einer Ursache-Wirkungs-Kette. Inwieweit wer wie (direkt und/oder indirekt) für das Vorgefallene verantwortlich ist, wäre anschliessend in Ruhe zu klären.

  5. Der Ministerpräsident gibt das an die zuständigen Behörden weiter, die dann einen Antrag auf Unterbringung beim Amtsgericht stellen. Genausowenig wie Beate Merk das LG Regensburg oder sonst ein Gericht kontrollieren kann, kann Seehofer den Amtsrichter kontrollieren.
    Ob hier eine ordnungsgemäße Anhörung stattgefunden hat, muss bei Gericht überprüft werden.

  6. Woraus ergibt sich denn eigentlich, dass der Dame bei der Räumungsklage Unrecht geschehen ist? Das ist nicht das zentrale Thema dieses Vorgangs, wird aber immer wieder behauptet.
    Kennen Sie die Akten?

    • Indem ich
      a) die PDFs lese die oben verlinkt sind und
      b) meinen Kopf einschalte.
      Frau ist (schwer)behindert mit entsprechendem Ausweis. Mutter ist pflegebedürftig. Dann wird ihnen im Haus das Warmwasser abgeklemmt, sie macht eine Mietminderung, was m.W.n. gerechtfertigt ist wenn ich den Mieterbund recht im Kopf habe. Daraufhin wird ihr wegen Zahlunsunwilligkeit / -unfähigkeit vom Vermieter gekündigt (zu unrecht, da er die Mängel nicht behebt, die in diesem Fall eben noch schwerer wiegen, da es sich nicht um 2 kerngesunde Menschen handelt).
      Daraufhin wird gegen sie Räumungsklage und schließlich nach Gerichten und Briefen dann sogar Einweisung in die geschlossene beantrgt.
      Wo genau ist hier nicht ersichtlich, dass hier ein Unrecht dem nächsten die Hand gibt? Ihre Ansicht, dass der Vermieter das absichtlich gemacht hat, mag vielleicht in Frage stehen, Fakt ist aber laut Dokumenten, dass er nichts getan hat um seinen Pflichten nachzukommen, somit also entweder in Kauf genommen hat, dass es den beiden schlechter geht und sie freiwillig gehen oder sie dazu treibt sich zu wehren, damit er einen Grund vorschieben kann sie zu kündigen.

      • Herr Groh, Ihre Antwort zeigt, dass Sie mit Mietprozessen bislang nichts zu tun hatten. Nur weil jemand alt und behindert ist, heißt das nicht, dass er keinen Prozess mehr verlieren darf. Sonst würde jeder seine Ansprüche nur noch von alten Damen als Strohfrauen einklagen lassen.

        Was mich allerdings wundert, ist, dass die Macher von „Strafakte“ sich zu diesem Thema vornehm zurückhalten.

        • Es geht hier weniger um den Mietprozess. Das kann man ohne Aktenkenntnis nicht beurteilen. Die Verfahrensweise der Unterbringung ist der Kern des Artikels und die Rechtswidrigkeit zwischenzeitlich behoben.

  7. „Wir werden diesen Tag nicht überleben … Unsere Existenz wurde ruiniert, was haben wir noch zu verlieren? Am 29.07.2013 um 08:30 Uhr wird ein Unglück passieren!!!“
    Wer da nicht handelt, handelt m. E. fahrlässig. Dass der Apparat, den Seehofer (bzw. sein Büro) zurecht in Gang gesetzt hat, unmenschlich konstruiert ist und außerdem der Rechtsstaat in Bayern anscheinend nicht das Papier wert ist, auf dem er ständig beweihräuchert wird, ist eine andere Sache. Und Seehofer ist für dieses strukturelle Defitizit und die langfristig aus dem Ruder gelaufene Jusitz auch durchaus der richtige Adressat von Kritik, m. E. jedoch nicht dafür, diese Petition ernst genommen zu haben und schnellstmöglich jemand von Selbstmord (und Mord? an der Mutter?) abzuhalten.

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