Strafakte.de

Häufig werden Anklageschriften zugestellt mit dem Hinweis, dass ein Fall der „notwendiger Verteidigung“ vorliegt und dass deshalb ein Pflichtverteidiger bestellt werden soll. Die Pflichtverteidigung muss keine Verteidigung „zweiter Klasse“ sein, denn ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten unabhängig von seinen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen durch das Gericht beigeordnet wird, um ein zügiges und rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren.

Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich seinen Pflichtverteidiger selbst auszusuchen – davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden! Leider bestellen Gerichte in Hamburg häufig Rechtsanwälte als Pflichtverteidiger, die weder Einsatz- noch Konfliktbereitschaft mitbringen und den Angeklagten nur zur Verurteilung „begleiten“. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie selbst einen Strafverteidiger auswählen, der Ihre Rechte professionell, kompetent und aus Überzeugung verteidigt.

Pflichtverteidiger gesucht?
Pflichtverteidigung durch Rechtsanwalt für Strafrecht und Sexualstrafrecht in Hamburg und bundesweit. Rufen Sie mich an: 040 – 2286 7173

Im Folgenden finden Sie aktuelle Artikel zum Thema Pflichtverteidigung:


Legal Aid-Richtlinie: Neues zur Pflichtverteidigerbestellung

Mit dem zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts hat der Bundestag bereits eine EU-Richtlinie umgesetzt, die den Zugang zu einem Rechtsbeistand für Beschuldigte in Strafverfahren erweiterte. Zwar hat dieses Gesetz dazu geführt, dass die Rechte des Beschuldigten in gewissen Maße erweitert wurden, vor allem aber wurden weitere […]


Kür und Pflicht vor Gericht

Strafverteidiger haben es schwer, von Gerichten als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Natürlich gibt es – wie überall – sone und solche Richter, aber dass eine wirkliche Rotation in der Auswahl des Pflichtverteidigers erkennbar ist, scheint wohl eher die Ausnahme zu sein. Ein Verteidiger, der bellt, wird selten bestellt! Der Kollege Dr. Adam Ahmed aus München […]


Revisionshauptverhandlung nicht ohne Verteidiger

In Hauptverhandlungen vor den Strafsenaten am Bundesgerichtshof über Revisionen von Angeklagten, Staatsanwaltschaften oder Nebenklägern ist es bisher üblich, auch dann zu verhandeln wenn der Angeklagte – der lediglich in Ausnahmefällen persönlich an der Hauptverhandlungen teilnimmt – nicht durch einen Verteidiger seiner Wahl vertreten ist. Das sieht nun – natürlich – der 2. Strafsenat am Bundesgerichtshof […]


Das Selbstverständnis des Strafverteidigers

In der aktuellen Ausgabe der „Zeit“ wird unter dem Titel »Im Namen der „Bösen“« ein durchaus interessanter Blick auf die Strafverteidigerin Anja Sturm und ihr Selbstverständnis eröffnet. Seit nunmehr 109 Verhandlungstagen verteidigt sie vor dem Oberlandesgericht München zusammen mit Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl die Angeklagte Beate Zschäpe – im wohl bedeutendsten Strafprozess der Bundesrepublik Deutschland. In […]


Bezeichnung als Verurteilungsbegleiter wäre noch höflich

Das Wiederaufnahmeverfahren im „Fall Peggy“ zugunsten des Verurteilten Ulvi K. hat in dieser Woche vor dem Landgericht Bayreuth begonnen. Bisher kaum öffentlich diskutiert wurde allerdings die Rolle des damaligen Verteidigers im Verfahren 2003/2004 vor dem Landgericht Hof. Verurteilungsbegleiter und seine Beistandspflicht Am zweiten Verhandlungstag sagte gestern der Leitende Beamte der damals gebildeten „SoKo Peggy“ aus […]