Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellt (Wirtschaftskriminalität) sowie zum einen dem Schutz klassischer Individualrechtsgüter wie Eigentum und Vermögen dient, zum anderen jedoch sog. Gesamtrechtsgüter wie den Kapitalmarkt oder das staatliche Fiskalsystem schützt.
Die Hauptgebiete im Wirtschaftsstrafrecht sind insbesondere die Delikte aus dem Bereich der Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung), des Weiteren aber auch Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Untreue sowie der Diebstahl geistigen Eigentums.
Durch die besondere Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74c GVG) wurden in vielen Bundesländern auch Staatsanwaltschaften mit dem Schwerpunkt gebildet, die mit besonderer Sachkompetenz sowie in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern gezielt Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufdecken. Der Kompetenz darf die Strafverteidigung nicht zurückstehen, was fundiertes Spezialwissen im Wirtschafts- und Steuerrecht notwendig macht.
Zu „typischen“ Risiken eines Unternehmers gehören heute nicht nur Gefahren wirtschaftlicher, sondern auch strafrechtlicher Art. Das Wirtschaftsstrafrecht gehört deshalb nach wie vor zu den juristischen Wachstumsmärkten – der Beratungsbedarf ist unverändert hoch.
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