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Keine Computer im Gefängnis, kein Anspruch für Gefangene

Gefangene haben keinen Anspruch auf den Besitz eines eigenen Computers oder die Nutzung von Computern der Justizvollzugsanstalt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 27. März 2019. Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage des Anspruchs eines Gefangenen auf den Besitz eines Computers beziehungsweise auf die Nutzung der in der Justizvollzugsanstalt vorhandenen Computer. Er wollte diese hauptsächlich zum Verfassen von Schriftsätzen, insbesondere für gerichtliche Verfahren nutzen. Der Gefangene führte als einen Grund an, dass er seine Schreibmaschine auf Grund des Lärmes abends nicht mehr nutzen kann. Andere Mitgefangenen fühlen sich durch die lauten Geräusche der Schreibmaschine gestört. Dies sahen die Karlsruher Richter jedoch als zumutbar an und stellten weiter fest, dass der Grundsatz der Waffengleichheit in gerichtlichen Verfahren nicht das Recht auf eine gleichwertige technische Ausstattung bedeutet oder auf den Zugang zu einem Computer.

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Sicherheitsbedenken sind Hauptgründe für Computer-Verbot

Als Hauptgrund führt das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung Sicherheitsbedenken an, insbesondere den sicherheitsgefährdenden Missbrauch. Besteht jedoch durch Verplombung oder andere technische Vorkehrungen die Möglichkeit den Computer für eine Nutzung im Gefängnis herzurichten, gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Dies wurde mit einem von der Anstalt nicht erwartbaren Kontrollaufwand einfach abgelehnt. Es ist kaum zu glauben, dass für Justizvollzugsanstalten in der heutigen Zeit nicht die technische Möglichkeit besteht, die von einem Computer ausgehenden Sicherheitsrisiken einzuschränken und so ohne Bedenken die Gefangenen ihre Schriftsätze am PC verfassen zu lassen.

Vorbereitung auf ein Leben als digitaler Analphabet

Eines der Hauptziele von Gefängnisstrafen soll die Resozialisierung sein und die Häftlinge möglichst gut auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Doch wie soll ein Gefangener nach seiner Haft an einem modernen gesellschaftlichen Leben mit ständigen technischen Fortschritten, geschweige denn auf dem Arbeitsmarkt zurechtkommen, wenn er vielleicht das letzte mal einen Windows XP bedient hat und noch nie ein Smartphone in der Hand hatte?

Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschied 2017, dass Vertragsstaaten Häftlingen keinen Zugang zum Internet ermöglichen müssen, betonte aber die Bedeutung von Medien im heutigen Alltag in seinem Urteil. Diese Entscheidung ist noch teilweise verständlich, zu hoch ist das Risiko des Missbrauchs. Beispielsweise könnten Pädophile Kinderpornographie schauen oder Gefangene Fluchtversuche planen. Doch sollte auch im Gefängnis digitaler Fortschritt stattfinden und den Gefangenen der Zugang zu Computern ermöglicht werden. Ansonsten werden sie in Freiheit digitale Analphabeten sein und den Anschluss an die moderne Welt völlig verlieren. Übrigens stellte die Justizvollzugsanstalt im vorliegenden Fall dem Gefangenen eine elektronische Schreibmaschine in Aussicht. Damit würden Gefangene nur noch 25 Jahre technisch hinterherhinken. Viele von uns wissen wahrscheinlich nicht einmal mehr was eine elektronische Schreibmaschine überhaupt ist.

So wird es wohl erstmal Gefangenen weiterhin zugemutet Schriftsätze handschriftlich oder mit einer Schreibmaschine anzufertigen – Willkommen im 21. Jahrhundert.


5 Kommentare zu “Keine Computer im Gefängnis, kein Anspruch für Gefangene

  1. Ich denke, ein Strafgefangener wird nach langen Jahren der Haft ohnehin gewisse Anpassungsschwieirgkeiten haben, sich in einer veränderten Welt zurechtzufinden, der IT-Bereich ist nur ein kleiner Teil davon. Für den allerdings bieten die Volkshochschulen erschwingliche Kurse an, deshalb halte ich dieses Urteil für gerechtfertigt.

    • Argumentationen die mit „Ich denke…“ beginnen, enden nie gut. Nur weil 80 Prozent der Reanimationspatienten nicht einmal den Weg in die Klinik überleben, lässt man es doch nicht von vorne herein sein…

  2. Jeder muss das Recht haben sich umfassend informieren und weiterbulden zu können. Das Computerzeitalter ist längst angebrochen. Es liegt an der Exekutive dies Häftlinge und Untersuchungshäftlinge (Unschuldsvermutung, keine Verurteilung) nicht vorzuenthalten. Technische Lösungen gegen Missbrauch sind gegeben. In diesen Punkten wurden Fehlurteile gesprochen!

  3. Es gibt das Diktiergerät mit Spracherkennung. Dann werden sich die Beamten wohl all die Diktate anhören müssen bevor sie an „externe Dienstleister“ gehen.

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