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Ungehörig: Pflichtverteidiger nächtigen im Luxushotel

Etwas verwundert habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass diese verlogene Boulevard-Geschichte um die Pflichtverteidiger, die sich erdreisten im Luxushotel „Vier Jahreszeiten“ zu residieren, keinen Widerhall in der Blawgosphäre gefunden hat.

Strafverteidiger Heer und Sturm residieren im Münchener Luxushotel Vier Jahreszeiten

Zum einen, weil schon in der Überschrift der Abendzeitung der falsche Eindruck erweckt wird, dass die Steuerzahler für die Kosten aufkämen und zum anderen, weil ich bisher immer davon ausging, dass nicht nur eine freie Anwaltswahl, sondern auch freie Bettenwahl bestünde. Zwar hat Holger Schmidt im „Terrorismus-Blog“ bereits darauf hingewiesen, dass Hotelkosten auch bei Pflichtverteidigern nur bis zu einem Höchstsatz von der Justiz erstattet werden und daher die Verteidiger entweder besondere Konditionen bekommen oder den Rest eben aus „eigener Tasche“ bezahlen – allerdings sollte es damit sein Bewenden haben. Warum auch sollten sie ihre gemeinsame Kanzleigründung nicht feiern dürfen? Ob tatsächlich Champagner geflossen ist, sei mal dahingestellt – und wenn, wäre es meines Erachtens tatsächlich deren Privatsache, wie von Verteidiger Heer kommentiert.

Wenn also etwas „ungehörig“ ist, dann höchstens, dass diese scheinheilige Boulevardstory derart breitgetreten und von manchen Nebenklägervertretern scheinbar noch schadenfroh belächelt wird. Nicht verwunderlich ist, dass Burda mit „Focus“ auf den Zug aufspringt und „Bild“ wieder bewusst nicht rechnen kann. Schön, wenn es 1.000 Euro pro Tag gäbe …


4 Kommentare zu “Ungehörig: Pflichtverteidiger nächtigen im Luxushotel

  1. So eine schmutzige Kampagne des widerlichsten Boulevardjournalismus seit der BLÖD! Dass die fiese Burda-Meute da sofort wieder mitmacht war ja klar. Disgusting!

  2. Für solche Berichte haben sich die Journalisten um die Plätze förmlich geprügelt?

  3. Unglaublich, die Pflichtverteidiger nächtigen im Luxushotel und die Opfer sind tot.

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