Für Juristen mag die Frage äußerst banal klingen, aber Google ist voll mit derartigen Fragen. Die Antworten darauf sind allerdings häufig falsch. Deshalb wollen wir die häufigsten Fragen zum Titel unserer Internetseite hier beantworten. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Strafakte (eigentlich: Ermittlungsakte) und dem Bundeszentralregisterauszug.
Was ist eine Strafakte?
Die Strafakte, die richtiger Ermittlungsakte heißt, wird von der Polizei oder Staatsanwaltschaft angelegt und darin werden alle Papiere abgeheftet, die während der Ermittlungen in einer Strafsache (also nach einer Straftat) so zusammenkommen. In aller Regel beginnt die Akte mit der Strafanzeige, dem Strafantrag, gefolgt von den sichergestellten Beweismitteln, den einzelnen Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Vermerken der Polizei usw.
Sofern die Polizei der Ansicht ist, alles in diesem Fall erforderliche ermittelt zu haben, sendet sie die Strafakte an die Staatsanwaltschaft, die entweder weitere Ermittlungen anstellt oder den Vermerk einträgt: Die Ermittlungen sind abgeschlossen, § 169a StPO. Die Staatsanwaltschaft fertigt dann Kopien der für sie wichtigsten Aktenbestandteile und heftet diese in eine Handakte. Von der inzwischen gefertigten Anklageschrift wird jeweils ein Exemplar in die Handakte der Staatsanwaltschaft geheftet und ein Exemplar mit der Strafakte an das zuständige Amtsgericht oder Landgericht geschickt. Dort bekommt sie dann der Strafrichter und heftet wiederum seine Verfügungen in die Akte. So „wächst“ die Ermittlungsakte immer weiter und wird dann vielleicht von einem Spannband zusammengehalten (sog. Gürteltier). Wenn auch das nicht mehr hält, wird die Akte in einzelne Bände aufgeteilt.
Was ist ein Bundeszentralregisterauszug?
Das Bundeszentralregister (kurz: BZR) ist ein beim Bundesamt für Justiz in Bonn, seit 1975 ausschließlich als Datenbank in elektronischer Form geführtes Register. Darin werden nahezu alle rechtskräftigen Entscheidungen (Vorstrafen) eingetragen, soweit diese (bei Erwachsenen) mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder 3 Monate Freiheitsstrafe betragen. Im Register werden aber auch Suchvermerke (z.B. Haftbefehle) eingetragen. Wer aus dem Register Auskunft erhält ist im dritten Abschnitt des Bundeszentralregistergesetzes, §§ 30 ff. BZRG ausgeführt.
Der Begriff Strafakte wird oft synonym für den Bundeszentralregisterauszug (BZR) verwendet, um auszudrücken, was jemand für eine „Kriminalhistorie“ hat, also wie häufig er bislang mit welchen Delikten straffällig geworden ist – was sozusagen alles in seiner Strafakte steht.
Wird eine Strafakte irgendwann mal „gelöscht“?
Ja, Strafakten werden auch vernichtet – nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Das kann dem Straftäter aber egal sein, weil die Strafakte ja im Keller der Staatsanwaltschaft liegt und dort (wahrscheinlich) niemanden weiter interessiert. Was wohl eher gemeint ist, ist ob die Einträge im Bundeszentralregister gelöscht werden. Das werden sie natürlich, frühestens mit Ablauf von 5 Jahren, wenn die Strafe in dieser Zeit vollständig vollstreckt ist (§§ 45 ff. BZRG).
Ist das Bundeszentralregister das einzige Register?
Nein, daneben gibt es noch das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. In dieses Register werden bestimmte Angaben zu allen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingetragen, u.a. die Personendaten des Beschuldigten, die zuständige Ermittlungsbehörde und auch eine nähere Bezeichnung der vorgeworfenen Straftat. Wenn die Ermittlungen im Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, verbleiben Informationen dazu im Verfahrensregister.
wie ist die vorgehensweise,wenn man seine „strafakte“löschen lassen will?
strafakte.de ist informativ,aber ich habe in bezug auf löschung nichts gefunden
Wir erteilen hier keine konkrete Rechtsberatung.
Die Aussonderung / Löschung erfolgt immer automatisch nach ablauf der gesetzliichen auufbewahrungsfrist von Amts wegen durch die jeweils aktenführende Stelle. Eiine vorherige Löschung ist nicht möglich/vorgesehen und kann daher auch nicht beantragt werden.
Sind Straftaten, welche als minderjährige Person begangen worden, in der Akte enthalten? Und werden diese früher gelöscht?
Kann ich meine Strafakte von 1996 einsehen?
Wenn ja, wo kann ich dieses beantragen?
Straf-/Ermittlungsakten werden spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
Davor kann Akteneinsicht bei der Aktenführendenstelle (Staatsanwaltschaft oder Amts-/Landgericht, seltener die ermittlungsführende Polizeidienststelle) beantragt werden.