Strafakte.de

Am längeren Hebel

Immer wieder einmal kommt es vor, dass sich erstinstanzlich Verurteilte vor Rechtskraft ihres Urteils ins Ausland absetzen. So auch hier: Ein 62-jähriger, vom Landgericht Frankenthal in vier Prozesstagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren sowie wegen Besitzes und Weitergabe von kinderpornographischem Material zu vier Jahren Haft verurteilt, legte gegen dieses Urteil Revision ein und nahm dann den Flieger in Richtung Thailand. Zuvor soll er seinen Hausstand sowie seine Konten aufgelöst und sich von ein paar Freunden und Bekannten „für immer“ verabschiedet haben – er fliege nur „one way“ verkündete er stolz auf seinem Facebook-Profil.

Thailand, Ausland, Urlaub, Absetzen, Untersuchungshaft, U-Haft, Haftbefehl, Revision, Staatsanwaltschaft, Flucht

Am Strand chillen ist nett, aber der Staatsanwalt sitzt oft am längeren Hebel // Foto: Dr. Stephan Barth / pixelio.de

Staatsanwaltschaft sitzt häufig am längeren Hebel

Sehr häufig erweist sich ein solches Verhalten allerdings als nicht sehr erfolgversprechend – so auch hier: Nachdem die Staatsanwaltschaft von dem Abschied via Facebook erfuhr, beantragte sie einen internationalen Haftbefehl, fror seine weiteren Gehaltszahlungen ein und sperrte den Pass des 62-jährigen. Als ihm dann recht kurzfristig das Geld ausging und er nach Deutschland zurückkehrte, um die finanziellen Verhältnisse zu ordnen, klickten noch am Flughafen Frankfurt a.M. die Handschellen. Nunmehr bestand ein offensichtlicher Haftgrund, so dass er bis zur Entscheidung über seine Revision in Untersuchungshaft verbrachte. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen hatte und das Urteil des Landgerichts rechtskräftig war, bleibt dem Mann nun noch reichlich Zeit hinter grauen Gefängnismauern.

Flucht ins Ausland ist keine Option

Selten erweist sich eine Flucht als klug und zeugt von schlechter oder keiner Strafverteidigung. Viele Länder haben ein Auslieferungsabkommen mit Deutschland, sollte man dann in diesem Land aufgegriffen werden, blüht einem Auszuliefernden erst einmal ein Zwischenaufenthalt in einem Knast des Gastlandes – zumindest in Thailand dürfte das sicher nicht die komfortabelste Unterbringung sein. Bekommen die Behörden schon vorher „Wind“ von einer geplanten Flucht, werden sie nicht zögern einen Haftbefehl zu beantragen. Deshalb wird einem Mandanten zu raten sein, sich verlockende Träume von fernen Stränden besser aus dem Kopf zu schlagen.


2 Kommentare zu “Am längeren Hebel

  1. wie sieht es aus mit spanien in der verbindung dokumentenfälschung und gewalt? kann man jemanden bei der hiesigen Polizei melden damit die Person ihre Strafe bekommt?

Keine Kommentare zugelassen