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Weggesperrt und abgehakt

Die Justiz macht Fehler – das ist wohl kaum abzustreiten. Unschuldige werden „im Namen des Volkes“ verurteilt und landen – manchmal für sehr lange Zeit – im Gefängnis. Die Revision kann das Fehlurteil den Urteilsgründen häufig nicht entnehmen. Die letzte Hoffnung schwindet.

Ein Alptraum beginnt

Wenn sich das erste Mal die Gefängnispforte oder Zellentür hinter einem schließt, beginnt nicht selten ein Alptraum für die Verurteilten. Man weiß selbst, dass man unschuldig ist, nur keiner glaubt einem. Die Ursachen für Fehlurteile sind vielfältig und reichen von Irrtümern übereifriger oder überlasteter Polizeibeamter, Staatsanwälten sowie Richtern über methodisch fehlerhafte Gutachten von Sachverständigen oder schlampige, fehlerhafte Ermittlungen bis zu falschen „Geständnissen“ von unschuldig Beschuldigten. Für ein falsches Geständnis gibt es zahlreiche Motivationen: Das Gericht soll milde gestimmt werden, um zu einem eher gnädigen Urteil zu kommen oder die Haftzeit soll verkürzt werden. Denn als Tatleugner sitzt man die Freiheitsstrafe häufig bis zum letzten Tag ab, während andere bereits nach Verbüßung von zwei Dritteln die JVA verlassen können. Hafterleichterungen bleiben dem Tatleugner ebenfalls verwehrt.

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Ist Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit wirklich immer gerecht? // Foto: ZDF / Philip Bienmüller / EXIT

Das Fehlurteil und seine Opfer

Der Journalist Andreas Baum hat einige Fehlurteile genauer recherchiert, spricht mit Rechtsanwälten, Juristen und Betroffenen. Heraus kommt eine interessante Dokumentation, die noch in der 3sat-Mediathek zu sehen ist und einige interessante Fälle enthält:

Clinton de Klerk war Lufthansa-Personaltrainer, bis er wegen angeblicher Falschmünzerei verurteilt wurde. Fast zwei Jahre saß er in Haft. Übereifrige Ermittler und Staatsanwälte behaupteten, de Klerk habe entwertete Euromünzen, die als Metallschrott nach China verkauft worden seien, nach Deutschland wieder eingeführt und bei der Bundesbank schließlich gegen „echtes“ Geld eingetauscht. Dass selbst die Bundesbank versicherte, dies sei gar nicht möglich, interessierte die ermittelnden Staatsanwälte und das Gericht wenig. Erst im Revisionsverfahren wurde festgestellt, dass de Klerk unschuldig ist. Heute ist er frei, kämpft um eine Haftentschädigung und um einen neuen Job. Unter der Haftzeit leidet er noch immer.

Unschuldig hinter Gittern

Auch Norbert Kuß wurde weggesperrt und abgehakt. Seine minderjährige Pflegetochter hatte ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die Sachverständige in diesem Verfahren erstattete ein Gutachten mit massiven methodischen Mängeln, das jedoch vom Gericht nicht beanstandet wurde. Obwohl er von Anfang an seine Unschuld beteuerte, wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Kuß wurde erst nach seiner Haftentlassung frei gesprochen. Auch er leidet noch heute unter den traumatischen Erlebnissen während seiner Haftzeit.

Schließlich wird der Fall des ehemaligen Polizist Kim Jung geschildert, der wegen schweren Raubes verurteilt wurde. Er soll einen derartig dilettantischen Raub begangen haben, bei dem der Großteil der Beute in der Kasse verblieb. Später stellte sich heraus, dass die Kassiererin vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hatte. Verzweifelt kämpft er bis heute für die Wiederaufnahme seines Verfahrens.

Besonders empfehlenswert ist die Dokumentation für Menschen, die meinen, der Rechtsstaat werde schon immer die „Richtigen“ erwischen.


11 Kommentare zu “Weggesperrt und abgehakt

  1. Be­son­ders emp­feh­lens­wert ist die Do­ku­men­ta­tion für Men­schen, die mei­nen, der Rechts­staat werde schon im­mer die „Rich­ti­gen“ erwischen.

    Das Problem dürfte sein, dass genau diese Klientel sich eine derartige Dokumentation nicht ansieht, geschweige denn das zugrundeliegende Problem versteht.

  2. Erst mal muss man fest­hal­ten das Es zum Glück nur Ein­zel­fälle sind.

    Das bezweifle ich. Es gibt vermutlich mehr Fehlentscheidungen in der Justiz als gut ist. Man muss ja nur einmal die Fälle nehmen, die große Wellen geschlagen haben: Wörz, Mollath, Ulvi K., Arnold und auch Kachelmann.
    Die ganze Kette vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil ist durchsetzt mit Fehlermöglichkeiten und wird meiner Ansicht nach von Beteiligten bearbeitet, denen professionelle Distanz fehlt (Polizisten und Staatsanwälte mit Jägersyndrom) oder die unter der Hybris der Unfehlbarkeit leiden und Unabhängigkeit mit Verantwortungslosigkeit verwechseln (Richter). Im schlimmsten Fall beides.
    Dass ein Prozess irgendwann einmal abgeschlossen sein muss, damit sich ein Rechtsfrieden einstellt, findet meine Zustimmung. Umso wichtiger wäre es, systembedingte Fehler zu minimieren.

  3. Erst mal muss man festhalten das Es zum Glück nur Einzelfälle sind.
    Daraus folgt, dass es keine richtige Lobby für die Unschuldigen gibt.

    Leider hat es keine echten Konsequenzen für die Richter die einen unschuldig hinter gitter bringen. Oder die Gutachter, die Ihre Arbeit stümperhaft ausführen.

    Zum einen sollen Richter ja nicht angreifbar sein, was vom Prinzip her gut ist.

    Aber wenn die Ihren Job nicht richtig machen, und es mehr oder weniger fahrlässig zulassen das Unschuldige in Haft kommen, dafür müssen Sanktionen für Richter geschaffen werden. Und zwar Erhebliche.

    • @pk:

      Es soll auch Richter geben, die einen bereits vor der Verhandlung in Kenntnis setzen, dass „sie schon alles vorbereitet haben“ und wundern sich dann, nach zwei Beweisanträgen, dass sie einen Befangenheitsantrag bekommen. Begründet wurde die Ablehnung, dass es ein verfahrensfremder Zweck sei, der der Prozessverschleppung diene. Ich frage mich nur, was Richter für ein Verständnis von der mündlichen Verhandlung über die Jahre hinweg entwickelt haben. Ich finde bei solchen richterlichen Ansichten müsste schon einmal geprüft werden, welche notwendigen Konsequenzen der Gesetzgeber hier in der Pflicht auf die Gewährleistung eines Rechtsstaates und eine unabhängige Justiz ziehen müsste. Richter dürfen in Ihrem Gerichtssaal vor allem eins, sich an das Gesetz halten, denn nur dem sind sie unterworfen und nicht ihrer „Ich habe schon alles vorbereit – Freizeit Mentalität. Prozessökonomie einmal anders!

  4. Ja so ein langwieriger Strafprozess kann einem ziemlich auf die Nerven gehen. Die penetrante Vorverurteilung, erst recht, wenn diese über die Medien stattfindet ist nicht nur belastend sondern hat auch noch den kleinen Nebeneffekt, den Ruf so zu schädigen, dass der Glauben in sich selbst, Vertrauen in Menschen und die Selbstverständlichkeit auf ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren gleich gegen 0 tendiert. Du kommst dir vor als würdest du unter permanenter medialen Führungsaufsicht stehen. Du musst dich nicht bemühen irgendetwas richtig zu stellen, weil ein Gerichtsverfahren schlichtweg in den Gerichtssaal gehört. Die derzeit größte Medienschelte findet wohl in dem aktuellen Schadensersatzprozess von Herrn Kachelmann statt. Am Ende konnte festgestellt werden, dass u.a. die EMA Herausgeberin, sich lieber um eine korrekte Steuererklärung hätte kümmern sollen. Auch Gustel Mollat war ein typischer Fall wie biegsam der Rechtsstaat doch so sein kann. Einfach super. Millionenbetrug aufdeckt und nun 25,00 Euro Haftentschädigung. Das ist in Deutschland mehr als lächerlich geregelt. Es ist egal, ob man ALGII Empfänger oder 10.000 Euro im Monat verdient hat. 25,00 Euro Einheitsentschädigung. Und was schreibt man dann in den Lebenslauf. Zwei Jahre „Praxisstudium – Der Unrechtsstaat BRD, ein Leben hinter Gittern“ ? So sonderbar, dass es wohl zu keinen Erklärungsnöten kommen wird, da ein Vorstellungsgespräch kaum stattfinden dürfte. Ein Traum wer aus der Bundeswehr kommt und sonst wie lange noch Übergangsbesoldung bezieht. Naja, so ist die deutsche Justiz, vielleicht auch besser so.

    • @GEBZ2: Das ist Quatsch. Die 25,00 € gibt es nach § 7 Abs. 3 StrEG für den „Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“. Das ist also eine Art Schmerzensgeld.

      Der Vermögensschaden ist gemäß § 7 Abs. 1 StrEG darüber hinaus zu ersetzen. Wer also Einkommen verliert, muss dieses ersetzt bekommen.

  5. klasse Kommentar. Frag doch mal Harry Wörz, warum er noch von Hartz 4 lebt GEBZ2. Du hast null Ahnung. Ich komme aus der nähe von Pforzheim. Außer Vetternwirtschaft und Kungelei ist hier gar nix. Rechtsstaat Komplette Fehlanzeige. Da kannst du gleich Urteile auswürfeln.

  6. Das Problem ist doch, dass soviele Angeklagte einen Penner als Pflichtverteidiger (oder auch Wahlverteidiger) haben, die ihre Arbeit nicht richtig machen und nach dem Urteil hoffen, es würde ausreichen an den BGH zu schreiben, dass man die allgemeine Sachrüge erhebe. Dann kann man es auch gleich ganz lassen!

    Aber die möchten dann halt noch die Verfahrensgebühr für die Revision einsacken (492 Euro)!

    • @BM: oder 615 Euro als Wahlanwalt (Mittelgebühr) … leicht verdientes Geld, aber leider nutzlos für den Mandanten in Haft!

  7. Aktueller Fall: Der „Maskenmann“ mit starken Paralellen zum Fall Wörz – auch hier ein Polizist als potentieller Täter gegen den aber nicht wirklich ermittelt wurde, veränderte Spuren, einseitige Tatortarbeit.

    Das kenne ich von Hörensagen. Aus dem Freundekreis hingegen kenne ich die Akte eines Mannes der versucht haben soll seine Frau zu erwürgen. Einziger Beweis: Ihre Aussage. Tatortarbeit der Polizei: 5(!) Bilder, angeblicher Tatort wurde zudem verändert. Dafür gab es dann 5 Jahre….
    In meinem Fall waren es 30 Seiten Bilder in der Ermittlungsakte – und die Strafe war 2 Jahre, was tat- und schuldangemessen ist.

  8. Herr Strafakte hat bei den Fehlerquellen natürlich die Rechtsanwälte außen vor gelassen. Zum Glück gibt es noch Leute wie BM, die mitdenken.

    Seitdem der Blogverfasser selbst RA ist, verkommt dieser Blog zur Rechtsanwaltsbeweihräucherungsfabrik.

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