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Freiwillige Todesstrafe

Frank Van Den Bleeken will sterben – allerdings nicht irgendwann, wenn die Natur es will. Er will die Todesstrafe für sich selbst und das möglichst bald.

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Der heute 50-Jährige Van Den Bleeken war einst wegen Mordes und mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Drei Jahrzehnte verbrachte er in Haft. Er leide extrem unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen, die ihm nach eigenen Angaben „Höllenqualen“ bereiten. Er wolle sterben, weil seine sexuellen Wahnvorstellungen bisher auch fast überhaupt nicht therapiert worden seien. Der in Sicherungsverwahrung untergebrachte Mann betrachte sich selbst als Gefahr für die Gesellschaft, eine Freilassung käme für ihn selbst deshalb überhaupt nicht in Frage. In einer TV-Dokumentation sagte er

Wenn Menschen Sexualstraftaten begehen, muss man ihnen helfen, damit umzugehen. Sie einfach einzusperren, helfe niemandem. Nicht der Person, nicht der Gesellschaft und nicht den Opfern.

Tod statt bessere Haftbedingungen

Im September 2014 erstritt er sich vor einem Gericht in Brüssel das Recht auf Sterbehilfe. Jetzt steht auch der Termin fest: Am 11. Januar soll Van Den Bleeken im Gefängnis von Brügge einen Gift-Cocktail gespritzt bekommen, berichtete die Tageszeitung „De Morgen“ am Samstag unter Berufung auf einen Sprecher des Justizministers.

Der Rechtsanwalt Jos Vander Velpen erhob hingegen schwere Vorwürfe gegen den Strafvollzug. Sein Mandant sei während der gesamten Haftzeit tatsächlich fast gar nicht therapiert worden. Er habe deshalb mehrfach beantragt, in eine niederländische Strafanstalt verlegt zu werden, wo er wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt werden könne. Jedoch sei die Überstellung in die Niederlande aber stets abgelehnt worden.

Fall Van Den Bleeken hat Nachahmer gefunden

Van Den Bleeken ist der erste Häftling Belgiens, dem aktive Sterbehilfe zugebilligt wurde. Nur wenige Tage nach seinem Erfolg vor Gericht stellten mehr als ein Dutzend weiterer Inhaftierter Anträge auf Sterbehilfe. Offenbar sind die Sicherheitsvorkehrung in der Sicherungsverwahrung so hoch, dass ein eigenverantwortlicher Suizid nicht möglich ist.

Seit 2002 ist Sterbehilfe in Belgien erlaubt. Darunter wird „die Handlung eines Dritten, mit der das Leben einer Person auf deren eigenen Wunsch beendet wird“, verstanden. Die Regelung gilt für Fälle, in denen der körperliche oder geistige Zustand eines Patienten unheilbar ist und die unerträgliche Leiden nachweisen können. Letztes Jahr gab es dort 1.807 Fälle von Sterbehilfe.

Sterbehilfe in Deutschland

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar – straffrei ist lediglich die Beihilfe zu einem freiverantwortlichen Suizid, beispielsweise durch die Beschaffung eines tödlichen Medikaments, das der Suizident selbst einnimmt. Bleibt ein Suizidhelfer während des Sterbeprozesses allerdings anwesend und bis zum Tod untätig, könnte er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Ungeklärt ist derzeit (Stand: 01/2015) dagegen noch die Frage, ob diese Art der Sterbehilfe auch gewerbsmäßig betrieben werden darf.

Nachtrag vom 07.01.2015: Aufgrund des weltweiten Medienechos hat die Justiz in Brüssel nun eingelenkt und Van den Bleeken einen Therapieplatz im Justiz-Psychiatriezentrum in Gent angeboten. Er wolle diesen nun annehmen und auf den geplanten Suizid verzichten.


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