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Rechtspsychologie: Unbewusste Einflüsse im Gerichtssaal?

Richter unterliegen im Gerichtssaal unterschiedlichen psychologischen ­Einflüssen – aber lassen sie sich davon auch in ihrem Urteil leiten? Empirische Studien legen dies nahe: ­Richter berücksichtigen bei ihrer Urteilsfindung keineswegs nur objektive Fakten, sondern richten etwa das Strafmaß an irrelevanten Zahlen aus. Die Psychologen Birte Englich und Thomas Mussweiler von der Universität zu Köln legten in mehreren Studien Richtern, Staatsanwälten und Rechts­referendaren fiktive Informationen vor, die ihnen auch bei einer Gerichtsverhandlung üblicherweise zur Verfügung stehen: eine kurze Beschreibung des Vorfalls und beteiligter Personen, rechtsmedizinische und psychologische Gutachten sowie Aussagen des mutmaßlichen Opfers, des Täters und der Zeugen. Die Urteile der Teilnehmer schwankten hinsichtlich des Strafmaßes zwischen sieben Monaten auf Bewährung und drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung – obwohl allen stets derselbe Fall vorlag (folgend in Kurzform):

Peter und Sabine lernten sich auf einer Party kennen. Sie flirteten heftig miteinander, und schließlich bot er ihr an, sie mit dem Auto nach Hause zu bringen. Als sie einwilligte, fuhr er jedoch in den Wald und bedrängte sie dort. Obwohl sie sich gegen seine Annäherungsversuche wehrte, kam es zum Geschlechtsverkehr.

Das Problem liegt insbesondere darin, dass die dem Gericht vorliegenden Informationen selten uneindeutig und teilweise auch widersprüchlich sind. Das kennt jeder Jurist. Der Umgang mit solch komplexen und zugleich unsicheren Informationen stellt für uns Menschen grundsätzlich eine besondere Herausforderung dar. Um solche Unsicherheiten zu verringern, nehmen wir „gedankliche Abkürzungen“. Die Rechtspsychologie nennt dieses Phänomen den Anker-Effekt: Man lehnt numerische Schätzungen gern an eine Zahl an, die zuvor im selben Kontext genannt wurde. Psychologen gehen davon aus, dass sich solche Anker auf unsere kognitiven Prozesse auswirken, etwa auf das Strafmaß. Menschen neigen dazu, nach Informationen zu suchen, die für eine Annahme sprechen, und weniger nach denen, die das Gegenteil nahelegen. So könnte es einem offensichtlich parteiischen Zwischenrufer im Saal gelingen, das Urteil des ­Richters in eine gewünschte Richtung zu lenken.

Auch das Erscheinungsbild von Angeklagten spielt vor Gericht unbewusst eine herausragende Bedeutung. Diesen Einfluss führen Sozialpsy­chologen vor allem auf den Halo-Effekt zurück, nach dem attraktiveren Menschen oftmals noch weitere positive ­Eigenschaften zugeschrieben werden, beispielsweise Intelligenz und soziale Kompetenz. Dementsprechend sollen attraktive Angeklagte erstaunlicherweise bessere Chancen auf ein milderes Urteil haben als unattraktive – und zwar unabhängig von der Schwere der fraglichen Tat.

Ausführlich sind die unbewussten Effekte im „Spektrum“ nachzulesen: Urteil mit Schlagseite.


12 Kommentare zu “Rechtspsychologie: Unbewusste Einflüsse im Gerichtssaal?

  1. Das ist eine sehr interessante Untersuchung. Das zeigt auch letztendlich, dass Staatsanwälte, als Vertreter der angeblich „objektivsten Behörde der Welt“ niemals so objektiv sein können und verschiedenen Beeinflussungen unterliegen, die sie dazu bringen entlastendes Material nicht zu berücksichtigen oder zu „übersehen“. In diesem Zusammenhang noch einen Hinweis auf die Studie von Mathias Kepplinger über den Einfluß der Medien auf Richter und Staatsanwälte (s.a. Holzinger/Wolff „Im Namen der Öffentlichkeit“, Gabler Verlag)

  2. Die von Englich et al. durchgeführten bzw. ausgewerteten Studien haben ganz überwiegend mit juristischen Laien und Azubis (insbesondere Referendaren) ohne nennenswerte Strafzumessungserfahrung als Probanden gearbeitet. Gemessen an dem, was sie als Ergebnis behaupten, sind diese Studien nahezu unbrauchbar.

      • Als Beispiel für eine Englich-Studie s. hf.uni-koeln.de/data/dppsenglich/File/PDFSStudien/ZfSozPsych36.pdf (ausschließlich mit 177 Referendaren, relativ alberne Spielchen, bedenkenlose Verallgemeinerung der Ergebnisse).

        • Danke für den erhellenden Link. Ich verstehe das so, dass da kein einziger Richter oder StA teilgenommen hat.

          („Insgesamt nahmen 177 RechtsreferendarInnen an
          der vorliegenden Studie teil. Die UntersuchungsteilnehmerInnen
          wurden auf dem Campus der
          Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften
          in Speyer angesprochen, wo sie im Rahmen
          ihrer Referendarszeit ein 3-monatiges Postgraduierten-
          Studium absolvierten. Alle hatten das
          erste juristische Staatsexamen bereits abgelegt.
          Die meisten Teilnehmenden hatten des Weiteren
          bereits die Strafstation absolviert (98%) und damit
          erste praktische Erfahrungen vor Gericht gesammelt.“)

          Stellenweise ist zwar von „richterlichen Entscheidern“ die Rede, aber das soll wohl nur die Rolle charakterisieren, die der Referendar in dem Versuch einnimmt.

          • Nein, das Ergebnis soll ja sein: „Somit ist von einer Beeinflussbarkeit richterlicher
            Urteile durch irrelevante, ja sogar offensichtlich
            parteiische Strafmaßforderungen auszugehen.“ (S. 222 und öfter)

            Genauso werden die Studienergebnisse von der Autorin auch zusammenfassend kommuniziert (sowohl in der Presse als auch in späteren eigenen Arbeiten).

      • Nun mal ehrlich: Der „erste Blick“ war doch ein solcher in die Pressemitteilung.

  3. Ich glaube von dieser einen Studie, darauf zu schließen, dass alle anderen ebenso fragwürdig sind, wäre eine unzulässige Verallgemeinerung. Bei der anderen Untersuchung, auf die sich dieser Artikel hauptsächlich bezieht (1.+2. Absatz), wird ausdrücklich gesagt, dass Richter und Staatsanwälte beteiligt waren.

  4. Hey, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die „Schuld“ bei einer ursprünglich mindestens fehlerhaften Zusammenfassung in einer Pressemitteilung liegt…

    Um mal Strafakte zu stützen: Natürlich ist es naheliegend, dass unbewusste Faktoren die Entscheidungsfindung beeinflussen. Wie war das noch mal mit der Studie über hungrige israelische Richter vor und nach dem Mittagessen? ;)

    Und auch ansonsten ist es mW Stand der Wissenschaft und Technik, dass Menschen, auch mit Erfahrung und die, die das von Berufs wegen machen müssen, immer wieder menschliche Fehler bei der Würdigung von Aussagen machen. Es ist halt schließlich eine zutiefst subjektive Entscheidung, ob man einem bestimmten Zeugen/Angeklagten/einer Partei glaubt oder nicht, selbst wenn man bewusst versucht, sich an möglichst objektiven Kriterien zur Aussagepsychologie und Vernehmungslehre (Stichwort: Realkennzeichen etc.) entlangzuhangeln. Zumal das größte Problem aus meiner Sicht nicht die bewusste Lüge ist (die erkennt man, so mein Eindruck, mit ein bißchen Erfahrung bei der Vernehmung/Anhörung und Wissen über Aussagepsychologie, tatsächlich zumindest ab und zu), sondern die subjekt wahre Aussage….

    Es ist halt ein weites Feld… und eine etwas unglückliche Untersuchung über Referendare, die naturgemäß im Rahmen der Strafzumessung ohnehin Schwierigkeiten haben.

  5. Zitat: „Na­tür­lich ist es na­he­lie­gend, dass un­be­wusste Fak­to­ren die Ent­schei­dungs­fin­dung be­ein­flus­sen.“
    Ja. Aber nicht so extrem, wie diese Studien behaupten. Nicht bei „richtigen“ Richtern.

    Zitat: „Wie war das noch mal mit der Stu­die über hung­rige is­rae­li­sche Rich­ter vor und nach dem Mit­tag­es­sen?“
    Ein gutes Beispiel. Es handelte sich in dieser Studie entgegen der mal wieder irreführenden Berichterstattung nicht um Gerichtsurteile, sondern um Entscheidungen von Bewährungsausschüssen (parole boards), die bis auf den Vorsitzenden mit normalen Bürgern besetzt waren (= juristischen Laien). Dass das Ergebnis für „richtige“ Richter ebenso gilt, mag sein, ist aber gerade nicht untersucht worden.
    Vgl. hier: http://www.pnas.org/content/suppl/2011/03/30/1018033108.DCSupplemental/pnas.201018033SI.pdf

    • Danke für die erhellenden Erläuterungen! Auch wenn die Sachlage jeweils eine andere ist, lassen sich die Ergebnisse dennoch -begrenzt- auf Strafverfahren vor deutschen Gerichten übertragen, zumal hier auch juristische Laien (Schöffen) an der Urteilsfindung beteiligt sind. Kleine Strafkammern sind mit 2 Schöffen und lediglich einem Berufsrichter besetzt, weshalb den Schöffen -zumindest theoretisch- ein erhebliches Gewicht bei der Urteilsfindung zukommt.

      Was „richtige“ Richter sein sollen, erschließt sich mir nicht. Wenn damit die Erfahrung der Richter gemeint sein soll, kann ich sagen, dass diese oftmals überschätzt wird. Erfahrung bedeutet häufig dann nämlich auch ein eingeschliffenes Weltbild, an dem wenig zu „rütteln“ ist.

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