Gestern berichteten wir über die potentielle Blindheit einiger Ermittlungsbehörden auf dem „rechten Auge“ – zumindest vor der Entdeckung der sogenannten NSU-Mordserie. Nun prüfen die Innenminister der Länder, ob die Funktionsweise der beliebten Smartphone-App „Shazam“ bundesweit als Ermittlungsmethode genutzt werden kann – Arbeitstitel: ‚Nazi Shazam‘.
So, wie sich mit der originalen App die Interpreten und Titel von Popsongs identifizieren lassen, sollen Beamte künftig indizierte rechtsradikale Musik in Sekundenschnelle erkennen können. Das Verfahren zur Erkennung dieses akustischen Fingerabdrucks wurde vom Landeskriminalamt Sachsen umgesetzt. So ließen sich in Sekundenschnelle extremistische Internetradio-Sender finden oder solche Musik auf Veranstaltungen und Konzerten der rechtsradikalen Szene entlarven. Vor dem Einsatz einer solchen Software sind allerdings noch einige rechtliche Fragen zu beantworten, etwa, ob die Identifizierung von Musik auf Veranstaltungen bereits eine akustische Überwachung (§ 100f StPO) darstellen könnte.
Allein im vergangenen Jahr indizierte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fast 80 Tonträger wegen neonazistischer und rassistischer Inhalte – diese gilt als „Einstiegsdroge“.
(Gefunden bei Spiegel Online und The Guardian.)
Das Landgericht Regensburg, genauer gesagt die auswärtige Strafvollstreckungskammer, sorgt derzeit für Wirbel im bayerischen Vollzug.…
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Beschluss über einen Eilantrag vom 08.10.2021 noch einmal sehr…
Wenn ein Beweismittel die Beweistatsache belegen kann, liegt ein Beweisantrag vor, dem das Gericht nachgehen…
Klaus Weber, Hans Kornprobst und Stefan Maier: Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 6. Auflage 2021
Corona stellt auch die Justizvollzugsanstalten vor neue Herausforderungen. Es ist ein schmaler Grat zwischen virologisch…
Hohe (Mindest-) Strafen zeigen im Strafrecht keine präventive Wirkung – das zeigen alle Studien. Die…