Darf man dem Bericht eines großen Boulevardmediums glauben, sind in der Hauptabteilung II, insbesondere auf den Geschäftsstellen der Abteilungen 21, 23, 24 Rückstände von bis zu zwei Monaten aufgelaufen, so dass nun bestimmte Aufgabenbereiche nicht mehr bearbeitet werden sollen, um die Rückstände abarbeiten zu können:
hat die Behördenleitung (…) entschieden, dass (…) die Aufgaben derart zu priorisieren sind, dass die Bearbeitung von Kosten- sowie BZR-Sachen zurückzustellen ist.
Die Hauptabteilung II ist zuständig für die Amtsanwaltssachen, sogenannte Bagatelldelikte: Verkehrsstrafsachen, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Diebstahl, Hehlerei sowie Betrug und Unterschlagung (bis 2.000 Euro) usw.
Ob ferner auch eine veränderte Einstellungspolitik oder die zahlreichen G20-Verfahren zu dem Missstand beigetragen haben, ist bislang noch offen. Angeblich soll der Krankenstand in den Abteilungen derzeit bei 75% liegen.
Ich erhalte regelmäßig „Mahnschreiben“ deutscher Gerichte zur Übersetzung, die sich an französische Gerichte (gerade in so genannten „Bagatellfällen“) wenden und Amtshilfe in internationalen (Straf-)Rechtssachen anmahmen – die das deutsche Gericht bereits vor 6 Monaten beim französischen Gericht angefordert hatte… Der zu vernehmende Häftling ist in manchen Fällen schon längst wieder auf freiem Fuß und im schlimmsten Fall in sein Heimatland (Drittland) zurückgewandert….