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Aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt

Erpressungssoftware („Ransomware“) hat immer noch Hochkonjunktur. Diese Schadsoftware infiziert Computer und sperrt diese – eine Nutzung ist danach nicht mehr möglich. Stattdessen wird nur ein Popup-Fenster eingeblendet. Unter dem Logo des Bundeskriminalamts (BKA) oder der GEMA/GVU wird behauptet, die Funktion des Computers sei „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt“. Zudem werden im Text auf dieser Seite mehrere scheinbar vorliegende Rechtsverletzungen eingeblendet, die die Ursache für die Sperrung sein sollen.

Epressung mit Kinderpornografie

Bei einigen Varianten der Schadsoftware werden auch Fotos mit Kinderpornografie eingeblendet und im weiteren Text behauptet, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei. Damit soll auf den Nutzer zusätzlicher Druck aufgebaut werden, um zu verhindern, dass dieser die Polizei einschaltet oder sich statt zu zahlen zu einem Computerexperten begibt.

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Die Programmierer für ihre Ransomware natürlich nicht bezahlen!

Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer zur Zahlung eines Geldbetrags, meist im Bereich von 100 Euro, über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert. Danach soll der Computerbesitzer einen „Freigabecode“ erhalten, der zur Entsperrung des Rechners dienen soll. Natürlich warten die Zahlenden vergeblich auf eine Zusendung dieses Codes – den gibt es nämlich gar nicht. Das BKA gibt den Tipp, sich nicht einschüchtern oder zu Zahlungen drängen zu lassen – weder von solchen Fotos, noch von der Behauptung, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei. Diese Methoden sind der Polizei hinreichend bekannt – es handele sich dabei schlicht um eine Form der digitalen Erpressung und damit um eine Straftat, deren Opfer der User geworden ist.

Die verschiedenen Versionen der Ransomware kann man auf dieser Internetseite einsehen. Dort gibt es auch Anleitungen, wie man die Schadsoftware beseitigen kann. Betroffene sollten die Polizei kontaktieren und Strafanzeige erstatten oder – wenn sie diesen Schritt scheuen – den Weg zu einem Strafverteidiger suchen, der die notwendigen Schritte dann veranlassen kann. Allerdings sollte man sich besser keine allzu großen Hoffnungen machen, das eventuell gezahlte Geld wiederzusehen.