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Ohne Kommentar: Facebook-Fahndung auch in Hamburg

Auch in Hamburg wird nun über die Facebook-Fahndung, also eine generelle Einbeziehung des sozialen Netzwerks in die polizeiliche Ermittlungstätigkeit nachgedacht. Nach dem Vorbild von Niedersachsen, wo dieses Modell schon seit Juni 2012 erfolgreich läuft (die Seite hat mehr als 17.000 „Fans“), sollen nun auch in Hamburg Zeugenaufrufe nach Straftaten und die Suche nach Vermissten breitenwirksam über Facebook organisiert werden.

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Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sollen die Fotos jedoch nicht bei Facebook in den USA gespeichert werden, sondern auf eigenen LKA-Servern verbleiben. Zudem soll die Kommentarfunktionen (im Einzelfall) ausgeschaltet werden, um nicht öffentlich Tat- oder Täterhinweise zu diskutieren oder Aufrufe zur Selbstjustiz wie in Emden loszutreten.

Im Dezember will man auf der Justizministerkonferenz verbindliche Richtlinien für eine Öffentlichkeitsfahndung über Facebook festlegen, die zur Zeit nach Anlage B der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) unzulässig ist. Dort legt bislang Punkt 3.2 fest: „Private Internetanbieter sollen grundsätzlich nicht eingeschaltet werden.“.