Das Internet ist zumindest für Straftäter kein „Neuland“ mehr – Internetkriminalität oder neu-deutsch „Cybercrimes“ nehmen überdurchschnittlich stark zu. Die Erscheinungsformen sind vielfältig: Internetbetrug, Ausspähen von Daten, Verstöße gegen das Verbreitungsverbot oder den Jugendmedienschutz, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzung, Cyber-Terrorismus, Cyber-Mobbing, Volksverhetzung und die Verbreitung von Kinderpornographie. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl von Delikten im Zusammenhang mit dem Internet nahezu verdoppelt. Allein im Jahr 2012 wurde durch Internetkriminalität ein Schaden in Höhe von ca. 42 Mio. Euro verursacht.1
Sonderdezernat Internetkriminalität statt Robocop
Berlin soll einen Cyber-Staatsanwalt bekommen, titelten heute einige Zeitungen. Erstaunlich ist daran zweierlei: Erstens die Wortschöpfung „Cyber-Staatsanwalt“, die ich bis dato nicht kannte und zweitens, dass in Wirklichkeit nicht etwa nur ein einzelner (Cyber-) Staatsanwalt erschaffen wird (ich musste komischerweise an so eine Figur wie „Robocop“ denken), sondern ein eigenes Sonderdezernat mit fünf Staatsanwälten eingerichtet werden soll. Diese Stellen sollen übrigens neu geschaffen werden – so zumindest der Plan.
Die Regierungskoalition aus CDU und SPD will einen Antrag in den Haushaltsplan für 2014/2015 einbringen, über den das Abgeordnetenhaus in Berlin im nächsten Monat abstimmen soll. Dazu führt der SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier, der den Antrag federführend erarbeitet hat, aus:
Wir glauben, dass Berlin bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität schlecht aufgestellt ist. Nach unserer Einschätzung steigt die Kriminalität im Internet an, deswegen wollen wir die Berliner Staatsanwaltschaft besser aufstellen.
Das ist „nett“ formuliert, denn bei anderen Staatsanwaltschaften sind solche Dezernate bereits seit Jahren etabliert – in Hamburg etwa seit 2004. Wer nun allerdings jubiliert, freut sich zu früh, denn den fünf neuen Stellen stehen ungefähr 200 Stellen gegenüber, die langfristig eingespart werden sollen. Das ist aber ein anderes Thema …
Lesenswert zu diesem Deliktsfeld ist der Lagebericht Cybercrime des BKA (2012).
- Der tatsächliche Schaden dürfte weitaus höher liegen, da in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Fälle von Phishing (etwa beim Online-Banking) und DDoS-Attacken nicht unter Cyberkriminalität geführt werden, sondern unter Erpressung bzw. Betrug und dort nicht aufgeschlüsselt sind. Hinzu kommt ein extrem großes Dunkelfeld. [↩]
1 Kommentare zu “Cyber-Staatsanwalt gegen Internetkriminalität”
Keine Kommentare zugelassen