Strafakte.de

Wer ist das Volk?

Wer ist eigentlich das Volk? Naja, konkret mit dieser Frage musste sich das Deutsche Patent- und Markenamt zum Glück nicht befassen, dafür aber, wem die Rechte an der Wortmarke „Wir sind das Volk“ zustehen. Unter diesem Leitspruch hatten im Herbst 1989 tausende Bürger der DDR in den Montagsdemonstranten gegen die SED-Diktatur demonstriert. Leipzig war damals sozusagen der Ursprung des Slogans, wo allein bis zu 70.000 Menschen auf die Straße gingen. Dies war der Anfang vom Ende der DDR.

Zwei Männer aus Norderstedt aus Schleswig-Holstein wollten nun eine Partei unter diesem Namen gründen: „Wir sind das Volk WSDV“ und sich dies als Wortmarke beim DPMA eintragen lassen. Der Verfassungsschutz zählt diese Partei zur Gruppe der sogenannten Reichsdeutschen.

Die Stadt Leipzig legte gegen die Markeneintragung Widerspruch ein und das Deutsche Patent- und Markenamt gab diesem nun statt und ordnete die Löschung der Wortmarke an. Nach deren Auffassung ist dieser Satz untrennbar mit der neueren deutschen Geschichte, dem Ende der DDR und der Wiedervereinigung Deutschlands verbunden. Ihm fehle daher die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Dabei sei auch unerheblich, dass der Slogan „Wir sind das Volk“ mit dem Zusatz „WSDV“ versehen wurde.

Gegen einen Löschungungsbeschluss hat der Markeninhaber noch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Die Löschung ist daher noch nicht rechtskräftig.