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Marxistische Juristenausbildung in der DDR

Irgendwann (vor langer Zeit in meinem Studium) habe ich durch Zufall ein Buch entdeckt, das ein interessantes Kapitel über die sozialistische Juristenausbildung in der DDR beinhaltete: „Geschönte Geschichten – Geschonte Biografien“ von Bernd Rüthers, welches mir seitdem in Erinnerung geblieben ist und hier in Auszügen wiedergeben werden soll.

Natürlich war mir als Kind der DDR stets bewusst, dass es strikte Selektionsverfahren1 gab, um eine ideologische Zuverlässigkeit der juristischen Kader sicherzustellen. Schon vor Beginn des Studiums war als Zulassungsvoraussetzung ein Antrag zu stellen, dem beizufügen war2:

  1. Eine Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit durch die Schule, den Betrieb oder die Dienststelle der bewaffneten Organe in Abstimmung mit der FDJ-Leitung
  2. ein Lebenslauf mit Angaben auch über die Eltern (deren beruflicher Werdegang, berufliche und gesellschaftliche und politische Tätigkeiten, Leistungsbefugnisse, Einkommen, Partei- und Konfessionszugehörigkeit)
  3. eine Stellungnahme des Bewerbers zur führenden Rolle der Partei
  4. eine Erklärung über bestehende „Westkontakte“.

Die Bewerbung für ein Jurastudium war nicht, wie bei anderen Fächern, bei der gewünschten Universität, sondern bei dem zuständigen Bezirksgericht einzureichen, und zwar bereits zwei Jahre vor dem Abitur. Die Selektion der Bewerber begann mit wiederholten, inquisitorischen „Auswahlgesprächen“ durch ideologisch verlässliche Richter:

Die meisten Bewerber für die Studienrichtung Rechtswissenschaft hatten sich auch tatsächlich mit dem politischen System zumindest arrangiert. Die einen waren mehr, die anderen weniger überzeugt, Querdenker verzichteten gleich.

Zweite Hochschulreform im September 1951

Die zweite Hochschulreform vom September 1951 gilt als weiterer wichtiger Wendepunkt in der Juristenausbildung. Die SED wollte von nun an die Hochschulausbildung ausschließlich in die eigenen Hände nehmen. So begann der Abbau der universitären Selbstverwaltungen zugunsten eines eigens eingerichteten ‚Staatssekretariats für Hochschulwesen’.3 Für die Juristen galt es als unerlässlich, einen festen Klassenstandpunkt zu haben, treu zur Partei- und zur Staatsführung zu stehen und deren Politik schließlich auch seinem eigenen Handeln zugrundezulegen.

Man konnte -insbesondere ab 1974- den Eindruck gewinnen, dass die juristische Ausbildung allenfalls „Nebenprogramm“ war. Nach dem geltenden Studienplan waren Ausbildungs- und Erziehungsziele dann vördergründig4:

  • die Vermittlung eines festen Klassenstandpunktes,
  • die Treue zum sozialistischen Vaterland,
  • der proletarische Internationalismus,
  • die Freundschaft mit der Sowjetunion und der Hass auf den Kapitalismus,
  • die ständige Auseinandersetzung mit bürgerlichen und revisionistischen Ideologien sowie der Politik des Imperialismus,
  • die Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit.

Anteil der politischen Ausbildung bei 43%

Dies lässt sich sehr gut am Beispiel eines Studienplans für Justizjuristen5 veranschaulichen, der insoweit für alle juristischen Studiengänge repräsentativ war:

Von einer Gesamtstundenzahl der juristischen Lehrveranstaltung von 3.355 Stunden entfielen auf marxistisch-leninistische Fächer 730 Stunden (= 21 %). Nimmt man die rein ideologisch gehaltenen Disziplinen der Staats- und Rechtsgeschichte sowie des Staatsrechts hinzu, so waren es 1.155 Stunden
(= 34.4 % des Gesamt-Studiums), die der Staatsideologie vorbehalten waren.

Insgesamt erhöhte sich der Anteil der politischen Ausbildung auf 43 % der Ausbildungszeit.6 Die weltanschauliche „Betreuung“ der Juristen endete aber keineswegs mit dem Abschluss ihrer Ausbildung, insbesondere im Bereich des Strafrechts wurden Justizbeamte weiterhin auf ihre ideologische Zuverlässigkeit kontrolliert. Vor allem Richter und Staatsanwälte, aber auch Rechtsanwälte die bei politischen Strafverfahren mitwirkten, mussten sich durch eine individuell erteilte Einsatzbestätigung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) speziell ausweisen.

Die Staatssicherheit beeinflusste über ihre Vertrauensleute im Justizapparat unmittelbar die Entscheidungen aller Führungsgremien der DDR-Justiz. Oft wurden sogar einzelne Gerichtsentscheidungen bis in das Strafmaß hinein von außen vorgegeben.

Marxistische Juristenausbildung in der DDR: Geschönte Geschichten Geschönte BiographienBernd Rüthers:
„Geschönte Geschichten – Geschonte Biographien
Sozialisationskohorten in Wendeliteraturen. Ein Essay.“
Verlag: Mohr Siebeck (2001), broschiert, 168 Seiten
ISBN: 9783161476518
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  1. Haferkamp/Wudtke: Richterausbildung in der DDR, in: forum historiae iuris []
  2. Rüthers: Geschönte Geschichten – Geschonte Biographien []
  3. Susanne Schmidt: Die Juristenausbildung in der DDR an den Universitäten [eBook] []
  4. zitiert nach Rüthers: Geschönte Geschichten – Geschonte Biographien []
  5. zitiert nach Rüthers: Geschönte Geschichten – Geschonte Biographien; Einzelne Studienpläne bei Haferkamp/Wudtke: Richterausbildung in der DDR, in: forum historiae iuris []
  6. Haferkamp/Wudtke: Richterausbildung in der DDR, in: forum historiae iuris []