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Braune Vergangenheit im Justizministerium

Es ist längst bekannt, dass im Westdeutschland der 50er-/60er-Jahre ehemalige NS-Funktionäre schnell wieder angesehene Posten bekleideten. Aber in welchem Ausmaß aber ausgerechnet im Bundesjustizministerium dann Juristen weiterarbeiten durften, die das barbarische Morden der Nazis zuvor rechtlich legitimiert und Todesurteile systematisch gefällt hatten, überrascht selbst Historiker, die den Umgang der Justizbehörde mit ihrer braunen Vergangenheit untersuchen.

In dem Beitrag, der gestern in den tagesthemen gesendet wurde, kommt auch die zweifelhafte Rolle des Dr. Eduard Dreher zu Sprache – zur NS-Zeit des Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, später einer der einflussreichsten Strafrechtler und vorübergehender Namensgeber des Kommentars zum StGB, der heute schlicht „Fischer“ heißt.

Die Aufarbeitung der „braunen Flecken“ ist lange nicht beendet, sondern hat – wie es scheint – gerade erst begonnen.