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Erst Wellensittich, jetzt E-Mail? Neues vom LG Regensburg

Das Landgericht Regensburg, genauer gesagt die auswärtige Strafvollstreckungskammer, sorgt derzeit für Wirbel im bayerischen Vollzug. Wie ein kleines gallisches Dorf, das Widerstand leistet, zeigt sich auch die Kammer eigensinnig und stärkt erneut die Rechte von Inhaftierten. Nachdem die Kammer kürzlich einem Sicherungsverwahrten die Haltung eines Wellensittichs1 gestattete (Beschl. v. 15.2.2022, SR StVK 654/19; mit Anm. […]