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Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch

In der vergangenen Woche verurteilte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin, die auf Ihrer Internetseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbot. Die Allgemeinärztin, die auch selbst Abtreibungen vornimmt, hatte auf ihrer Internetseite unter ihrem Leistungsspektrum auch den Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ aufgeführt und in einem zum Download angebotenen PDF-Dokument Informationen bereitgestellt. Schon die amtliche Überschrift „Werbung für den Abbruch der […]