Strafakte.de

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellt (Wirtschaftskriminalität) sowie zum einen dem Schutz klassischer Individualrechtsgüter wie Eigentum und Vermögen dient, zum anderen jedoch sog. Gesamtrechtsgüter wie den Kapitalmarkt oder das staatliche Fiskalsystem schützt.

Die Hauptgebiete im Wirtschaftsstrafrecht sind insbesondere die Delikte aus dem Bereich der Korruption (Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung), des Weiteren aber auch Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Untreue sowie der Diebstahl geistigen Eigentums.

Zuständigkeit der Gerichte im Wirtschaftsstrafrecht

Durch die besondere Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (§ 74c GVG) wurden in vielen Bundesländern auch Staatsanwaltschaften mit dem Schwerpunkt gebildet, die mit besonderer Sachkompetenz sowie in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern gezielt Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufdecken. Der Kompetenz darf die Strafverteidigung nicht zurückstehen, was fundiertes Spezialwissen im Wirtschafts- und Steuerrecht notwendig macht.

Zu „typischen“ Risiken eines Unternehmers gehören heute nicht nur Gefahren wirtschaftlicher, sondern auch strafrechtlicher Art. Das Wirtschaftsstrafrecht gehört deshalb nach wie vor zu den juristischen Wachstumsmärkten – der Beratungsbedarf ist unverändert hoch.

Aktuelle Informationen zum Thema Wirtschaftsstrafrecht:

Woran erkennt man, ob eine englische Ltd. seriös ist?

Wenn eine englische Limited Company (Ltd.) als potentieller Geschäftspartner auftaucht, die offenkundig von einem Deutschen geführt wird, denken hiesige Unternehmer sowie auch Rechtsanwälte meist: „Aha, da hatte einer nicht einmal 12.500 Euro, um eine deutsche GmbH zu gründen.“ oder „… ob das alles so sauber ist?“. In der Tat werden auch immer mehr ausländische Gesellschaften […]


Ex-HSH Nordbank-Chef muss wegen Untreue vor Gericht

Der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank Hamburg, Dirk Jens Nonnenmacher und fünf weitere frühere Vorstände müssen sich demnächst wegen des Verdachts der Untreue vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Mit Beschluss vom 23. April 2013 hat das Landgericht Hamburg das Hauptverfahren eröffnet (Az. 608 KLs 12/11). Die Kammer erachtet die sechs Angeklagten damit einer gemeinschaftlich begangenen […]