Juristische Ausbildung

Die juristische Ausbildung ermöglicht den Zugang zu juristischen Berufen und ist in Deutschland zweistufig aufgebaut, besteht dementsprechend aus dem Studium an einer juristischen Fakultät und dem Rechtsreferendariat. Trotz der europaweit einheitlichen Studienabschlüsse – Bachelor und Master – bleibt es in der deutschen Juristenausbildung nach wie vor bei den „klassischen“ Abschlüssen, also den beiden Staatsexamina („Erste Prüfung“ und „Zweite Staatsprüfung“).

Das Jura-Studium erfolgt in den drei Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die Vorlesungen werden zum Ende eines jeden Semesters häufig mit Abschlussklausuren beendet und/oder umfangreichen schriftlichen Rechtsgutachten, die als Hausarbeit angefertigt werden. Von überragender Bedeutung für das Studium ist die umfassende Lösung von Sachverhalten im Gutachtenstil und einer gut begründeten Argumentationsweise.

Die Durchschnittsnoten sind bei Jura deutlich schlechter als in anderen Studiengängen, auch die Durchfallquote ist mit ca. 30% viel höher. Überwiegend werden die Noten „ausreichend“ und „befriedigend“ vergeben, nur 10% der Absolventen erreichen die Notenstufe „vollbefriedigend“; „gut“ oder „sehr gut“ werden praktisch nie vergeben. Gleichzeitig ist die Note so wichtig für die weitere Karriere wie in keinem anderen Studienfach.

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