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Erbrochenes zum Essen?

Wie schnell man in das Fadenkreuz eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gerät und dann schließlich vor der Strafkammer eines Landgerichts angeklagt wird, zeigt ein aktuelles Verfahren aus Magdeburg. Dort sind zwei Tagesmütter angeklagt, die die ihnen anvertrauten Kinder gequält und geschlagen haben sollen.

Nun hat sich aber die Hauptbelastungszeugin, eine ehemalige Praktikantin der Tagesmütter, während ihrer Vernehmung in Widersprüche verstrickt. Daraufhin wurde das Strafverfahren ausgesetzt, damit aussagepsychologische Gutachten eingeholt werden können. Die Zeugin sagte aus, eine der angeklagten Tagesmütter hätte ein 13 Monate altes Kind am Kopf aus dem Hochstuhl gezogen, so heftig geschlagen, dass sie mit dem Kopf gegen die Wand knallten und schließlich sogar die Kinder gezwungen, ihr Erbrochenes zu essen. Bei Nachfragen der Richter nach Namen der Kinder und Zahl der Misshandlungen wich die Zeugin jedoch von früheren Aussagen ab. Auch Details zu den Misshandlungen wurden anders geschildert als noch in der polizeilichen Vernehmung. Dies sind maßgebliche Kennzeichen dafür, dass die Zeugin das Geschilderte nicht erlebt oder tatsächlich gesehen hat, sondern sich unter Umständen alles nur ausgedacht habe.

Der hauptangeklagten 52-jährigen Tagesmutter werden insgesamt 89 Straftaten vorgeworfen, ihrer Tochter Mittäterschaft. Insgesamt sollten 35 Zeugen gehört werden.