Wenn Ärzte bei der Leichenschau schlampen
Geiselnehmer zwingt Opfer zum Schach
Der vierte Mann: Wer löste den Fall der Mauer aus?
Erzwungener Umzug in München: Vergewaltigungsopfer vor die Tür gesetzt
DDR-Reisefreiheit: 25 Jahre später antwortete Gysi doch
Charité Berlin: Pädophilie-Präventionsprojekt für Jugendliche
Neue Ermittlungen gegen frühere RAF-Terroristen wegen Buback-Mordes
Behördenpanne im Fall des Neonazi-Richters: Internetrecherche mangelhaft
Sicher und geborgen im Rechtsstaat
Stasi-Spitzel: Wer trägt die Beweislast?
Verkaufte Jura-Klausuren: Staatsanwaltschaft klagt Richter an
Unhanseatische Verteidigung
Kampf gegen Schulpflicht kann im Gefängnis enden
Racial Profiling: Ausweiskontrolle wegen Hautfarbe rechtswidrig
Erneute Reformen des Sexualstrafrechts
Und in eigener Sache: Landgericht Regensburg veröffentlicht Mollath-Urteil
Unsere tägliche Sexualstrafrechtsreform gibt uns heute.
Mit der Verlängerung der Verjährungsfristen geht es keineswegs um die Opfer. Diese können die Ermittlungen nämlich auch nicht stoppen, wenn sie diese gar nicht wollen. Es geht um eine strafwütige Gesellschaft, die mit derlei unsinnigen Ideen die Ermittlungsbehörden weiter blockiert.
Die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit sind im Sexualstrafrecht schon lange überschritten. Dieses Gesetz wäre wieder eines von dem man hoffen will, dass es spätestens das Bundesverfassungsgericht stoppt.