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Bewährungsstrafe für „Ich bin eine Bombe“-Shirt

Kuriose Urteile stammen häufig nicht aus Deutschland, dieses hier aus Frankreich: Ein Gericht im südfranzösischen Nîmes hat die Mutter und den Onkel eines dreijährigen Jungen verurteilt, der von ihnen in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Ich bin eine Bombe“ in seinen Kindergarten geschickt wurde. Auf der Rückseite des Shirts war der Name und das Geburtsdatum des Jungen aufgedruckt: „Jihad“, geboren am 11. September.

Im Berufungsverfahren sind die Mutter und der Onkel des Kindes zu Bewährungsstrafen wegen der Verherrlichung der Terroranschläge vom 11. September verurteilt worden. Sie hatten diese Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen und von einem „Missverständnis“ gesprochen. Das Gericht ging mit seinem Urteil über die Forderung des Staatsanwaltes hinaus. Gegen die Mutter wurde eine einmonatige Haftstrafe verhängt, gegen den Onkel zwei Monate. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die Mutter eine Geldstrafe von 2.000 Euro, der Onkel in Höhe von 4.000 Euro zahlen.

P.S.: Nach dem Bericht von gestern spielen die Keyword-Scanner der NSA bestimmt verrückt.