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Kindesmisshandlung: Möglicherweise zu kühl formuliert

Wie geht eine Staatsanwaltschaft mit einer Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung (juristisch: Misshandlung von Schutzbefohlenen) um? Wenn es um hilflose Kinder geht – sehr sorgfältig – sollte man meinen. Und wie, wenn die Strafanzeige nicht relativ vage von irgendwem erstattet wird, sondern von einem Rechtsmediziner mit konkreten Schilderungen der Verletzungen?

Kombination der schweren Verletzungen noch nie gesehen

Im Januar 2013 wird die dreijährige Yagmur während eines Krankenhausaufenthaltes wegen schwerster – „ungewöhnlich massiver“ – Verletzungen rechtsmedizinisch untersucht, nachdem sie notoperiert worden war. Das Mädchen war durch ein Oberbauchtrauma mit Verletzung der Bauchspeicheldrüse (eine extreme Rarität) und ein Hirntrauma sogar zweifach in Lebensgefahr.

Anfang Februar erstattet der Leiter der Hamburger Rechtsmedizin Prof. Klaus Püschel Strafanzeige gegen Unbekannt – was „bei jährlich rund 250 Fällen nur ein- bis zweimal“ vorkomme. Zwar hatte er das Kind nicht selbst untersucht, sondern eine Kollegin – aber schon nach Aktenlage sei dieser Fall so einzigartig gewesen in einer Art und Weise, wie er dies noch nicht erlebt hatte. Er habe das Mädchen als hochgradig gefährdet angesehen und deshalb vorab telefonisch die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt informiert.

 

Ermittlungen wegen Kindesmisshandlung kommen nicht voran

Nachdem der Rechtsmediziner die Strafanzeige erstattet hatte, habe er lange Zeit nichts gehört. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte, konnte aber nicht feststellen, ob die Pflegemutter oder die leiblichen Eltern dem Kind die Verletzungen zugefügt hatten. Die Pflegemutter hatte sich selbst bezichtigt, die Verletzungen verursacht zu haben, indem sie das Mädchen in ihrem Maxi-Cosi schüttelte. Erst im Oktober fragte die Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsmediziner an, ob die Schilderungen der Pflegemutter zu den Verletzungen des Kindes passen würden. Die Staatsanwaltschaft hielt dies offenbar für eine mögliche Tatbegehung, was bei einem solchen Verletzungsbild allerdings eher fernliegend erscheint.

Jugendamt entscheidet für leibliche Eltern

Im Juli 2013 übernimmt das Jugendamt Mitte die Zuständigkeit für das Kind, weil die Familie umgezogen ist. Es erfolgt eine schlechte Übergabe, zentrale Informationen über den Fall gehen verloren – die zuständige Mitarbeiterin erkrankt kurz darauf. Den Fall „erbt“ eine unerfahrene Kollegin, die erst seit wenigen Wochen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) im Jugendamt arbeitet und der die gesamte Vorgeschichte in weiten Teilen unbekannt ist. Im August wird das Kind in die Obhut der leiblichen Eltern gegeben, obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch andauern. In der Folge hat das Jugendamt nur noch wenig Kontakt zu der Familie.

Kein hinreichender Tatverdacht – Ermittlungsverfahren wird eingestellt

Im November stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein – es war nicht zu ermitteln, ob der Vater oder die Mutter das Kind verletzt hatte.

Am 18. Dezember stirbt das Mädchen nach erneuter Misshandlung, die zu inneren Blutungen infolge eines Leberrisses führte. Der Vater steht unter Tatverdacht, das Mädchen totgeschlagen zu haben, die Mutter soll dies zugelassen haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft.

Mit der Besorgnis nicht durchgedrungen

Dieses Schicksal wäre vermeidbar gewesen, sagte Rechtsmediziner Püschel am Montag vor dem Untersuchungsausschuss. Seine große Besorgnis habe er „nicht dazu geschrieben“, möglicherweise war die Strafanzeige auch zu kühl formuliert. Es sei zwar ein bekanntes Problem, dass medizinische Fachausdrücke nicht immer verstanden würden. Andererseits, so fügt er hinzu – könne man erwarten, dass jemand nachfrage, wenn er etwas nicht versteht.

Es ist eine Geschichte, die betroffen macht – alle Fakten lagen auf dem Tisch. Die zuständigen Stellen haben diese unzureichend verarbeitet, teilweise wegen starker personeller Engpässe, Unerfahrenheit, Überforderung und einer schlechten Informationsverzahnung. Hätte man der Strafanzeige des erfahrenen Rechtsmediziners mehr Beachtung schenken müssen? Hätte die Staatsanwaltschaft die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragen sollen oder müssen, statt das Verfahren einzustellen? Oder war die Verkettung der Umstände schlicht unglücklich?

Nachtrag: Verschiedene Medien berichten heute, dass nicht der Vater, sondern die Mutter für den Tod ihrer Tochter verantwortlich sein soll – dies gehe aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg hervor, nach der die Mutter nun wegen Mordes angeklagt werden soll. Sie hatte in ihren Vernehmungen bisher immer den Vater beschuldigt, Yagmur misshandelt zu haben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vor. Wäre dies nach der Anzeige des Rechtsmediziners nicht auch schon zu ermitteln gewesen?

Nachtrag vom 26.04.2014: Nun wurde auch die zuständige Staatsanwältin im Fall Yagmur vor dem Untersuchungsausschuss angehört. Fünfeinhalb Stunden dauerte die Befragung, dessen Ergebnis sich einfach zusammenfassen lässt: Die Staatsanwältin sieht auch rückblickend keine alternative Handlungsmöglichkeit, war für das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zuständig und bedient sich juristischer Begründungen. So nachzulesen im Hamburger Abendblatt.


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