Unfassbar eigentlich, dass dieses wichtige Thema bisher nicht in der Blawgosphäre thematisiert wurde: Der „Busen-Streit“ von Collien Ulmen-Fernandes. Ich sehe nun förmlich die ersten Leser den Kopf schütteln und sich fragen, wo sie hier bloß reingeraten seien – aber: Dies sind Fragen, mit denen sich ein Gericht sowie zumindest zwei Rechtsanwälte (nebenbei bemerkt: Zivilisten) beschäftigen dürfen/können/müssen (Unzutreffendes bitte streichen).
Worum geht es? Die ehemalige „Viva“-Moderatorin möchte gerichtlich festgestellt wissen, dass ihre Brüste „im Urzustand“ sind und insbesondere nicht operativ nachbehandelt wurden. Nun klagt sie nach Informationen von „Bild“ vor dem Landgericht Köln (Az. 28 O 172/13) gegen einen Schönheitschirurgen, weil ihr Name in Verbindung mit dem Thema Brustvergrößerung in einem Beitrag aufgetaucht war, der diesem Arzt aus Düsseldorf zuzuordnen sein soll. Im Verfahren soll sie 18.696,43 Euro an Lizenzgebühren, Schmerzensgeld und Anwaltskosten fordern.
Ein Urteil sei im November zu erwarten. Sollte weitere Sachaufklärung notwendig sein, wäre an eine richterliche oder sachverständige Inaugenscheinnahme zu denken, sofern sich das Gericht die notwendige eigene Sachkunde nicht zutraut.
Schließlich sollte man sich in Erinnerung rufen, nicht nur als Strafverteidiger im Niveau flexibel bleiben zu müssen … mit diesem Beitrag habe ich dieses zugegebenermaßen auch etwas nach unten korrigiert.
Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Richter da sicherlich Interesse hätte, die „Sache“ selbst in Augenschein zu nehmen ;-)
Das ist schon klar, dass der Richter sich nicht wirklich davon überzeugen wird. Eine eidesstattliche Versicherung über den Urzustand wird zur Glaubhaftmachung wohl ausreichen!