Das kann man wohl Glück im Unglück nennen: Zivilpolizisten trafen bei einer Kontrolle in einer Spielhalle in Bochum einen 37-jährigen Mann an, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 710 Euro nicht bezahlt und sollte deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Diese wird angeordnet, wenn die Beitreibung einer Geldstrafe erfolglos war und auch zukünftig keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. An die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe tritt dann je Tagessatz als Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag in Haft (§ 43 StGB). Für den Gesuchten wären das immerhin 71 Tage in einer Justizvollzugsanstalt gewesen.
Doch buchstäblich in letzter Sekunden und mit unnatürlich viel Glück konnte der Bochumer die Strafe abwenden. Denn ausgerechnet als die Polizeibeamten den Mann direkt vom Spielautomaten mitnehmen wollten, begann dieser zu blinken und zu jaulen – und schüttete reichlich „Gewinn“ aus: ganze 1.000 Euro in Münzen. Noch an Ort und Stelle – und mit einem triumphalen Grinsen im Gesicht – konnte der Glückspilz seine noch ausstehende Geldstrafe der Polizei übergeben und somit eine Verhaftung abwenden.
Diese Begebenheit wird wohl selbstverständlich in die Chronik der Bochumer Polizei eingehen und bekommt dort einen Ehrenplatz gleich neben Toto und Harry.
:) einfach klasse. Ich glaube der gute Mann sollte nun beginnen Lotto zu spielen…