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Der doppelte Schwensen – Die Fortsetzung

Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 11.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden und ging gegen das Urteil in Berufung vor das Landgericht Hamburg. Mit einem Doppelgänger hatte Karl-Heinz „Kalle“ Schwensen vor ziemlich genau einem Jahr dort demonstrieren wollen, wie leicht man sich von Äußerlichkeiten täuschen lasse. Offensichtlich so erfolgreich, dass die Richterin Schwensen nicht für Schwensen hielt, trotz seiner und der Versicherung seines Anwalts und die Berufung daraufhin verwarf. Udo Vetter hatte ausführlich über die Verhandlung berichtet.

Dass Äußerlichkeiten vor Gericht überhaupt eine Rolle spielen, liegt daran, dass Schwensen durch seine goldgeränderte, dunkel getönte Brille im Sevienties-Porn-Style, Oberlippenbart und schwarzen Anzug eine Art „Kultstatus“ erreicht hat, die ihn offenbar einzigartig machen. So hatte ein Polizeibeamter im Ausgangsprozess vor dem Amtsgericht Hamburg ausgesagt:

Ich habe in meinem Leben nur zwei Menschen erlebt, die im Dunkeln eine Sonnenbrille tragen, Herrn Schwensen und Heino. Und Heino war es sicher nicht.

Mit einem Doppelgänger habe er diese Aussage widerlegen wollen, gab Schwensen gestern vor dem Landgericht zu. Dass diese Sache so aus dem Ruder gelaufen ist, sei nun aber nicht seine Schuld. Nun habe er den Glauben an die Gerichte verloren: „Mein Vertrauen in die Justiz reicht so weit, wie ich einen 30-Tonnen-Lkw schmeißen kann“, zitiert ihn das Hamburger Abendblatt.

Der Polizeibeamte sagte gestern erneut als Zeuge aus – doch nicht nur seine Erinnerung schien verblasst: Die Hautfarbe des Angeklagten komme ihm „heute heller vor“. Schwensen daraufhin: „Ich bin kein Chamäleon und wechsle meine Hautfarbe – ich bin doch nicht Michael Jackson!“ Im Übrigen ist sich der Polizist sicher, den Angeklagten sicher erkannt zu haben.

Der Prozess wird fortgesetzt.