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Was zu erwarten war

Über den „Rabauken-Jäger“ und die eigenartige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und des AG Pasewalk hatte ich bereits in der vergangenen Woche berichtet. Der Nordkurier hatte über einen Jäger berichtet, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines PKW über die Bundesstraße 109 schleifte und ihn deswegen als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet. Dem Amtsgericht Pasewalk war diese vermeintliche Beleidigung 1.000 Euro Geldstrafe gegen den verantwortlichen Redakteur wert.

Strafantrag durch Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft

In einem Kommentar zum Urteil setzte Nordkurier-Chef Lutz Schumacher noch einen obendrauf und bezeichnete die Akteure als „Rabauken in Richter-Roben“. Es war zu erwarten, dass dies zu einer Reaktion führen würde, die bereits am Tag nach der Veröffentlichung in einem Strafantrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorlag. Dieser fühlte sich durch die auf ihn bezogenen Äußerungen in dem Artikel beleidigt, wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hervorgeht.

Die darin veröffentliche Auffassung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ist befremdlich. In der Pressemitteilung setzt sie sich damit auseinander, dass die Bezeichnung deshalb strafrechtlich relevant sein soll, weil der Betreffende durch die Berichterstattung identifizierbar gewesen sein soll. Das ist eine Selbstverständlichkeit, da die beleidigte Person hinreichend konkretisiert sein muss – ansonsten wäre der Tatbestand schon nicht erfüllt. Über die Meinungsäußerungsfreiheit und die Pressefreiheit verliert die Mitteilung kein Wort, sondern verweist stattdessen schlicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Als Hilfsargument zieht man eine Missbilligung des Deutschen Presserates heran, als ob diese für die verfassungsrechtliche Abwägung irgendeine Relevanz hätte.

Bereits zweimal eingestellt

Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg das Ermittlungsverfahren bereits zweimal eingestellt hatte – im Juli und Dezember 2014. Der Jäger hatte aber jeweils Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg legte die Vorgänge dem Generalstaatsanwalt als vorgesetzten Beamten vor, der nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die weiteren Ermittlungen verfügte.


3 Kommentare zu “Was zu erwarten war

  1. Die Staatsanwaltschaft Pasewalk wird IMHO noch für einige Blogbeiträge sorgen. Popcorn und Bier sind schon organisiert

    • Genau, mein Reden beim ersten Beitrag dazu :-)
      Pooopcoorn und Biiieeeeerr ROTFL

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