Strafakte.de

Warum Zeugen bei Korruption oft schweigen

Korruptionsstraftaten, also insbesondere Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme sowie Vorteilsgewährung sollen auch hierzulande keine Seltenheit sein, jedoch scheinen die Aufsehen erregenden Strafverfahren nur die Spitze des Eisberges zu sein. Antikorruptionsorganisationen wie „Transparency International“ vermuten ein großes Dunkelfeld.

Auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen

In Berlin setzt man im Kampf gegen Korruption auf ein Vier-Säulen-Modell: Eine eigenständige Abteilung in der Staatsanwaltschaft, eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft, eine Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Justiz sowie ein Vertrauensanwalt sollen für Prävention und Aufklärung sorgen. Dieser Vertrauensanwalt, der von der Justizverwaltung beauftragt wurde, nimmt seit Ende 2011 Hinweise auf entsprechende Verdachtsfälle entgegen – entweder per E-Mail, Post, Telefon oder persönlich. Dabei unterliegt er in Bezug auf die Identität der Hinweisgeber der Schweigepflicht. Allerdings sei man nun mal auf Hinweise von Zeugen angewiesen, die häufig jedoch Nachteile befürchteten und sich daher nicht melden. Dies scheint das Hauptproblem zu sein, warum viele Fälle unentdeckt blieben, meint Rüdiger Reiff, der Leitende Oberstaatsanwalt der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:

Im Gegensatz zu anderen Delikten des Strafgesetzbuchs gibt es im Bereich der Korruption keine Opfer, die Interesse an einer Anzeige hätten, sondern nur Täter. Der Bestecher, der gibt und der Bestochene, der nimmt.

Der Erfolg der Korruptionsbekämpfung lässt allerdings Zweifel aufkommen: Im letzten Jahr sind gerade einmal 37 Meldungen bei dem Vertrauensanwalt eingegangen – der überwiegende Großteil davon betrafen allerdings kein strafwürdiges Verhalten. Lediglich ein einziger Fall wurde an die zuständige Senatsverwaltung weitergeleitet und ein weiterer an die interne Revisionsstelle beim zuständigen Amt. Eine Internetseite für anonyme Hinweise auf Korruption ist seit Jahren in Planung. Ob diese mehr Korruptionsfälle aufdecken hilft, darf allerdings bezweifelt werden.

Korruption bei Fahrlehrern und TÜV-Prüfer

Im vergangenen Jahr deckte die Staatsanwaltschaft Berlin auf, dass systematisch Schmiergeldzahlungen von Fahrlehrern mehrerer Fahrschulen an einige TÜV-Prüfer flossen. Umfangreiche Ermittlungen führten schließlich dazu, dass mehr als 1.500 Menschen der Führerschein wieder entzogen wurde. Zwei Fahrlehrer und auch zwei TÜV-Prüfer wurden zu Haftstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren verurteilt.

Nicht selten kommt es bei Korruptionsstraftaten im Strafverfahren auch zu Beweisproblemen, wenn die Beteiligten nicht durch ausschweifende Korrespondenz selbst genügend belastendes Beweismaterial geschaffen haben. Manchmal kann man beim Aktenstudium nur mit dem Kopf schütteln, mit welcher Akribie jeder „Schmierzettel“ aufgehoben und jede E-Mail archiviert wird; ganz so als ob man überhaupt nichts zu befürchten hätte. Von Verschlüsselung oder einem sinnvollen „Auslagern“ von Akten scheinen die Beschuldigten jedenfalls nichts gehört zu haben. Dies sind jedoch eher die seltenen, glücklichen Ausnahmefälle für Staatsanwälte …


3 Kommentare zu “Warum Zeugen bei Korruption oft schweigen

  1. Mit den Anmerkungen haben Sie wohl recht.
    Dass es „keine nennenwerte Bestrafung“ gibt? Wenn auch nach unhaltbaren Vorwürfen der Korruption oder Bestechlichkeit (z.B. durch den Fingerzeig ehemaliger Mitarbeiter, Neider, der frustrierter Ex-Partner) bereits der Ruf des Betroffenen auf ewig ruiniert ist, ist das bereits eine ausreichend ungerechte Bestrafung.

Keine Kommentare zugelassen