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Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wer hier regelmäßig liest, weiß, dass ich selten Persönliches preisgebe. Nicht umsonst habe ich aber eine sehr direkte Anrede in der Überschrift gewählt, denn ich möchte diesen 700. Eintrag (in Worten: siebenhundert) in der Strafakte für eine Mitteilung in eigener Sache nutzen. Heute, am 11. März 2015 wurde ich vor der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg vereidigt und dadurch als Rechtsanwalt zugelassen.

Das ist – viele werden sich sicherlich erinnern – nach der langen Zeit der Ausbildung ein ziemlich erhebendes Gefühl. Obwohl ich in der letzten knapp zwei Jahren nie das Gefühl hatte, von den Kolleginnen und Kollegen hier nicht als ihresgleichen angesehen worden zu sein, freue ich mich darauf, mich endlich auch praktisch der Strafverteidigung widmen und natürlich vor Gericht als Verteidiger auftreten zu können.

Wie geht es weiter?

Ich habe sorgfältig überlegt, welchen Weg ich nach dem Zweiten Examen einschlagen soll: Sollte ich mich für den Staatsdienst entscheiden, zurück in den Journalismus wechseln, mich um eine Anstellung als Rechtsanwalt bewerben oder nun gleich eine eigene Kanzlei gründen? Eine Arbeit als Staatsanwalt schied für mich relativ schnell aus, da ich überhaupt nicht der Typ für hierarchische Strukturen bin – ich habe bislang stets selbstständig gearbeitet (mit Ausnahme des Referendariats). Deshalb ist auch eine „Großkanzlei“ nichts für mich, in der man viel Papier, aber selten einen Mandanten sehen wird. Mein praktischer Ausbilder ermutigte mich, mich doch gleich als Rechtsanwalt niederzulassen und mich auf die Strafverteidigung zu spezialisieren.

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Hört (und liest) man allerdings so häufig von einer Anwaltsschwemme und der schwierigen Einkommenssituation der freiberuflichen Rechtsanwälte, macht man sich die Entscheidung nicht leicht. Allerdings klagten Advokaten seit jeher über eine „Proletarisierung des Anwaltsstandes“: So beunruhigte die „Notlage der Anwaltschaft“ etwa die Anwaltstage in den Jahren 1927 und 1929 – bei damals gerade einmal etwa 15.000 Mitgliedern.1 Auch in Sammlungen über Alsberg finden sich Hinweise2 darauf, wie junge Rechtsanwälte sich damals bereits (1929) um ihr Einkommen (und Auskommen) sorgten und deshalb Gefängniswärter bestachen, auf dass sie ihnen zu lukrativen Knast-Mandaten verhalfen. Auch heute gibt es die Spezies des Knastmarders noch. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass es weitaus bessere Wege gibt, für sich zu werben.

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Was wird sich konkret ändern?

Hier in der Strafakte wird sich vorerst wenig ändern. Weiterhin werde ich Ansichten, Einblicke und Nachrichten zum Strafrecht und Strafprozessrecht veröffentlichen. Zu einer kleinen Änderung habe ich mich bei Social Networks entschieden: Da Twitter für mich das „persönlichste“ Netzwerk ist, auf dem ich häufiger mit Kollegen schreibe, möchte ich das „in persona“ gestalten und werde den Namen „Strafakte.de“ in Mirko Laudon ändern – @Strafakte bleibt natürlich unverändert. Gern können Sie sich mit mir bei LinkedIn und Xing vernetzen.

Mein oberstes Prinzip bleibt weiterhin absolute Diskretion. Ich greife hier keine Begebenheiten zu Mandaten auf, an denen ich irgendwie mitgewirkt habe. Auch Nachfragen, warum ich über dieses oder jenes nichts schreibe, sind daher unnötig und werden von mir nicht beantwortet.

Zukünftig freue ich mich außerdem auf die Zusammenarbeit mit Kollegen sowie gemeinsame Verteidigungen – etwa im Rahmen des § 146 StPO – in spannenden Fällen.

P.S.: Heute läuft noch die Abstimmung zum besten Jurablog 2015. Bitte noch schnell voten!

 

  1. Joachim Jahn: Anwälte hatten schon immer Angst vor der „Anwaltsschwemme“ (FAZ vom 02.08.2011) []
  2. Paul Schlesinger (Sling): Die Atmosphäre von Moabit, in: Taschke, Max Alsberg (2. Aufl. 2013) S. 37 []

19 Kommentare zu “Liebe Kolleginnen und Kollegen

  1. Sehr geehrter Herr Laudon,
    Ich gratuliere Ihnen zur Zulassung und wünsche Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Weg.

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