Strafakte.de

Kein Schadensersatz für Rauchvergiftung von Papageien

Nach dem plötzlichen Tod von zwei Graupapageien bekommt ihr Besitzer aus Dortmund keinen Schadenersatz. Er hatte vor dem Amtsgericht gegen den Hersteller einer Teflon-Pfanne geklagt.

Die beiden Papageien Chicco und Coco waren tot von ihrer Stange gekippt, als sich der Besitzer eine Tiefkühlpizza aus dem Ofen holte. Danach war sich der Vogelvater sicher: Der Dampf einer neuen Teflon-Pfanne muss todesursächlich gewesen sein. Das Amtsgericht Dortmund holte ein Gift-Gutachten ein – danach stand jedoch zur Überzeugung des Gerichts fest: Bei sachgemäßer Verwendung sei diese benutzte Teflon-Pizzabackform unbedenklich. Möglicherweise habe der Papageienbesitzer seinen Ofen zu heiß aufgedreht oder ein Stück Folie an der Pizza vergessen, das dann in der Hitze giftige Dämpfe freigesetze.

Vor Gericht hatte der Rentner den Hersteller der Teflon-Backform auf 2.100 Euro Schadenersatz verklagt, was etwa dem Doppelten des Anschaffungspreises der Graupapageien entsprach. Dies begründete er vor allem damit, dass die Vögel bei ihm auch eines gelernt hätten. Unter anderem hätten beide den Schlager „Ein Stern, der deinen Namen trägt“ von DJ Ötzi trällern können.

Nur wenige Tage nach diesem tragischen Zwischenfall hatte sich der Papageienbesitzer – um an Weihnachten nicht allein zu sein – zwei Prachtrosella-Sittiche gekauft. Tragischerweise fiel auch einer dieser Vögel bei der nächsten Tiefkühlpizza tot von der Stange. Für den Besitzer steht also nach wie vor fest, dass die Teflonpfanne verantwortlich für den Tod der Vögel ist.

* Tod beim Pizza-Backen: Kein Schadenersatz für Papageien-Vater