Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Dieser Beschluss ist mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Hamburg ergangen, nachdem diese eine Einstellung des Verfahrens bis zuletzt noch abgelehnt hatte.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Anfang Oktober beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Die Ermittlungen bezogen sich auf den Vorwurf zweier falschen Versicherung an Eides statt (§§ 158, 161 StGB) wegen eines Artikels im „Spiegel“ über die Indien-Reise des Limburger Bischofs. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.