In der letzten Woche stand ganz klar das Wulff-Verfahren im Zentrum der Berichterstattung – nicht nur in der Strafakte. Lesenswert war aber außerdem noch:
Pointiert, ironisch und humorvoll: Bundespräsident darf Spinner auch „Spinner“ nennen
Strafrechtlich wohl anders zu beurteilen: Hänselei rechtfertigt keine Prügelei
Lebenslange Haft für Polizistenmörder
Nacktdarstellungen Minderjähriger: Zu Rechtslage und Reformansätzen
Kolumne: Maßlose Jäger
Welche Lehren sind aus dem Wulff-Prozess aus strafrechtlicher Sicht zu ziehen?
Rechtsanwalt wegen betrügerischer Abmahnungen verurteilt
Erklärte Wulff „Bild“ den Krieg oder umgekehrt? Das Ende einer Geschäftsbeziehung
AVG und Avast: Android-Virenscanner schnüffeln Nutzer aus