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Selbstleseverfahren, Band 132

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Immer wieder sonntags: Unsere Lesetipps der vergangenen Woche im Selbstleseverfahren Foto: PlaceIt.net

Unser juristischer Wochenrückblick kommt in dieser Woche aus München, wo ich gestern an der Fortbildung „Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht“ mit Rechtsanwalt Dr. h.c. Rüdiger Deckers und Prof. Dr. Sabine Nowara teilgenommen habe. Einen netten Sonntag allen!

* Pegida hat in Köln mitgestochen
* „Wegsperren und Angst erzeugen“
* Ferdinand von Schirach: 255 gegen 207
* Wahr­heit, Wahn und Willkür
* BVerfG schafft das Schweigerecht des Beschuldigten ab
* Sechs Jahre Haft für Mordfall von 1987
* Alltag einer Familienrichterin
* Die Verhandlung ist eine Einbahnstraße zur Verurteilung
* Geld- und Bewährungsstrafe für Kino.to-Helfer
* Expertenkommission zur StPO-Reform: Mehr Kom­mu­ni­ka­tion, weniger Anträge
* The 10 jobs that attract the most psychopaths


1 Kommentar zu “Selbstleseverfahren, Band 132

  1. @strafakte: Wenn Sie in München waren, dann hätten Sie ja einmal einen Kommentar über den RiAG Braumandl schreiben können, der auffallend häufig mit Formulierungen in der Presse zu lesen ist, die eher an Dunkeldeutschland erinnern: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/amtsgericht-muenchen-dreieinhalb-jahre-haft-fuer-vorbestraften-paedophilen-1.2467130

    „Das erinnert an die Geschichte vom Wolf und den sieben Geißlein“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl, „Sie haben Kreide gefressen und sind von der Familie aufgenommen worden.“

    Wer einen Angeklagten als Wolf bezeichnet, der sollte nicht Richter sein.

    Zur StPO-Reform: Bei allen Nachteilen des Justizunwesens in den Vereinigten Staaten, sie haben eines voraus: Verhöre werden schon bei der Polizei aufgezeichnet mit Ton und Video und Gerichtsverhandlungen werden wortwörtlich protokolliert.
    Die Gerichte in Deutschland machen sich heute vollumfänglich lächerlich dadurch, dass das Protokoll der Hauptverhandlung Beweiskraft entfalten soll, darin aber nichts wirklich protokolliert wird, insbesondere nicht, was ein Zeuge gesagt hat oder was nicht.
    Die StPO ist dringendst reformbedürftig und müsste Staatsanwälte und Richter einer stärkeren Kontrolle unterziehen.

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