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Selbstleseverfahren, Band 129

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Immer wieder sonntags: Unsere Lesetipps der vergangenen Woche im Selbstleseverfahren Foto: PlaceIt.net

* Vom Vorteil, ein Justizopfer zu sein
* Beweis und Überzeugung
* Dieser Anwalt verdient 8.000 Euro – auf der Wiesn
* Beim Topanwalt
* Vermeintliches Mordopfer plante Verschwinden akribisch
* Heilpraktikertreffen: Massenrausch war wohl Therapie-Trip
* Plagiatsvorwürfe gegen von der Leyen
* Jeder fünfte Jugendliche wird Opfer von Cybermobbing
* Fal­sche Aus­kunft des Jus­t­i­ziars begründet Ver­bot­s­irrtum
* Freiheit, ein kleines Wort


2 Kommentare zu “Selbstleseverfahren, Band 129

  1. Cybermobbing: 65 Prozent haben von einem Fall gehört, bei dem jemand online schikaniert worden ist.

    Sehr aussagekräftig.

  2. Vom Vorteil ein Justizopfer zu sein: Erstaunliches tut sich in München beim NSU Prozess: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-nebenklaegerin-existiert-wahrscheinlich-gar-nicht-a-1055866.html

    In seiner Erklärung räumt Willms auch ein, dem anderen Nebenkläger eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt zu haben. Der andere Nebenkläger und sein Anwalt waren für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bisher nicht zu erreichen.

    Da sieht man, wem die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren also nützt und es wird klar, warum die sogenannten Opferanwälte sie so vehement verteidigen und weiter ausweiten wollen.

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