Vom Vorteil, ein Justizopfer zu sein
Beweis und Überzeugung
Dieser Anwalt verdient 8.000 Euro – auf der Wiesn
Beim Topanwalt
Vermeintliches Mordopfer plante Verschwinden akribisch
Heilpraktikertreffen: Massenrausch war wohl Therapie-Trip
Plagiatsvorwürfe gegen von der Leyen
Jeder fünfte Jugendliche wird Opfer von Cybermobbing
Falsche Auskunft des Justiziars begründet Verbotsirrtum
Freiheit, ein kleines Wort
2 Kommentare zu “Selbstleseverfahren, Band 129”
Keine Kommentare zugelassen
Cybermobbing: 65 Prozent haben von einem Fall gehört, bei dem jemand online schikaniert worden ist.
Sehr aussagekräftig.
Vom Vorteil ein Justizopfer zu sein: Erstaunliches tut sich in München beim NSU Prozess: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-nebenklaegerin-existiert-wahrscheinlich-gar-nicht-a-1055866.html
Da sieht man, wem die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren also nützt und es wird klar, warum die sogenannten Opferanwälte sie so vehement verteidigen und weiter ausweiten wollen.