Immer noch versucht die Generalbundesanwaltschaft eifrig, Beate Zschäpe eine Beteiligung an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds nachzuweisen. Dies scheint ihr allerdings überaus schwer zu fallen – bisher wurde im Prozess vor dem Oberlandesgericht München nur äußerst wenig belastbares Material zutage gefördert.
Nun enthüllt der „stern“1 in seiner heutigen Ausgabe ein forensisch-linguistisches Gutachten, in dem zwei Sprachwissenschaftler2 unabhängig voneinander die Besonderheiten in Sprache und Stil sowie charakteristische Fehler im Manifest des NSU im Vergleich zu privaten Briefen von Beate Zschäpe analysieren. Sollte ihr ausgerechnet der sogenannte „Deppenapostroph“ zum Verhängnis werden?
Die Gutachter fanden insbesondere folgende Auffälligkeiten im Vergleich der Dokumente:
- Zschäpe setzt grammatikalisch unkorrekt Apostrophe ein (Apostrophitis)
- sie gebraucht gern doppelte Verneinung: „DER NSU WIRD NIEMALS DURCH EINE KONTAKTADRESSE ODER NUMMER ERREICHBAR SEIN, WAS ABER NICHT BEDEUTET DAS ER UNERREICHBAR IST.“
- gern benutzt sie das Wort „GEGENÜBER“ und Konstruktionen mit „HANDELT ES SICH“ – beides taucht auch im Manifest auf.
- auffällig seien auch „hyperkorrekte Flexionssilben“: Zschäpe schreibt „eines Einkaufes“ und nicht eines Einkaufs. Sie schreibt auch „solchen Ausmaßes“ und „dieses Balanceaktes“. Im Manifest findet sich diese stilistische Eigenart wieder: „KEINE PARTEI ODER VEREIN IST DIE GRUNDLAGE DES NATIONALSOZIALISTISCHEN UNTERGRUNDES“.
- Auf Zschäpes Autorenschaft würden falsch platzierte Leerzeichen hinweisen, sog. Spatien – diese lässt sie im Brief vor oder nach Gedankenstrichen regelmäßig weg. So heißt es, als sie mit dem Empfänger Robin S. flirtet: „Meine winzige Vorstellung über die Ausstattung des im Mittelfeld Deines Körpers befindlichen ‚Anhanges‘ –landläufig auch als Gehirnverlust Grund betitelt–, verschweige ich vorsorglich.“ Im Manifest heißt es einmal: „GIB DEIN BESTES– WORTE SIND GENUG GEWECHSELT“.3
Persönlich halte ich auch diese Erkenntnisse für wenig aussagekräftig. Das fehlerhafte Setzen von Apostrophen ist quasi eine Art Volkskrankheit und auch hyperkorrekte Flexionssilben sind nicht selten zu finden – auch ich benutze diese teilweise. Die falsch gesetzten Leerzeichen könnten wiederum ebenso von Uwe Mundlos stammen, wie die Wissenschaftler anführen.
Selbstverständlich gehören derartige Gutachten zum Standardrepertoire der Kriminaltechnik. Beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden untersucht eine eigene Abteilung solche Erpresser-, Droh- und Bekennerbriefe. Allerdings handelt es sich hier bestenfalls um einen neuen, kleinen Baustein in der Beweisführung, der – objektiv betrachtet – jedoch nur gering ins Gewicht fallen dürfte. Eine Verurteilung wird sich darauf sicherlich nicht maßgeblich stützen lassen.
- Zur Erinnerung: Das waren die mit den (gefälschten) Hitler-Tagebüchern [↩]
- Die Sprachwissenschaftler möchten aus Angst vor Anfeindungen aus der rechtsradikalen Szene im „stern“ nicht namentlich genannt werden. [↩]
- Die Fährte der Spatien führt allerdings auch zur Autorenschaft von Uwe Mundlos. Er setzt Leerzeichen in seinen Briefen großzügig und auch dort, wo sie gar nicht hingehören, etwa vor und nach Klammern. [↩]
„Allerdings handelt es sich hier bestenfalls um einen neuen, kleinen Baustein in der Beweisführung“
In diesem Kontext erinnere an den Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm: Dort reichte der „Text-Schmarrn“ für mehrere Wochen U-Haft, aber das war ja auch im linken Milieu und ist insofern nicht zu vergleichen …
„Persönlich halte ich auch diese Erkenntnisse für wenig aussagekräftig. Das fehlerhafte Setzen von Apostrophen ist quasi eine Art Volkskrankheit und auch hyperkorrekte Flexionssilben sind nicht selten zu finden – auch ich benutze diese teilweise.“
Sie stehen aber auch nicht im Verdacht, das Manifest geschrieben zu haben, sondern nur Mundlos, Böhnhard und Zschäpe, auf deren Computer die Datei gefunden wurde. Böhnhard kann keinen Satz schreiben ohne 10 Fehler zu machen und Mundlos schreibt die Mehrzahl von Zine „Zines“. So wird ein Indiz draus.
Leider haben Sie weitgehend die Gelegenheit verpasst, den blog-Beitrag mit den Zschäpe-Merkmalen zu füllen, das wäre lustig gewesen. Ich fand nur ein Merkmal, das (unbewusst?) vom ersten Kommentarschreiber aufgegriffen wurde.
Im übrigen stimme ich zu, es ist schwach als Beweis. Sowas kann man vielleicht im usenet oder in wikipedia verwenden um Trolle und Sockenpuppen zu enttarnen, oder sie zumindest zu verunsichern, aber nicht im Strafprozess.
Welche Beweiskraft hat so ein Gutachten überhaupt? Kann man wirklich damit jemanden der Tat überführen?