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Statt Sex gab es nur ein Nacktvideo von sich im Internet

Er hoffte auf einen heißen Nachmittag – daraus wurde dann aber nichts. Zwei Realschülerinnen aus dem Landkreis Würzburg hatten den Mitschüler mit der Aussicht auf ein Erlebnis sexueller Natur zu sich gelockt, ihn dann jedoch nur nackt gefilmt und das Video dann über ein soziales Netzwerk verbreitet. Als er sich in der Wohnung der Mädchen nackt auf das Bett legte, konnte der Verführte nicht ahnen, dass ein Mobiltelefon mit Kamera so platziert war, dass es das Bett im Sucher hatte. Über Funksignale soll der „Auslöser“ von einem der Mädchen betätigt worden sein, das sich in einem Schrank versteckt hatte und das Geschehen auf dem Bett außerdem noch durch einen Spalt mit einer Videokamera festhielt. Zum „vereinbarten“ Sex kam es dann nicht mehr, weil die für das Dokumentieren zuständige Schülerin plötzlich aus dem Schrank gesprungen sei. Dafür fand der Junge das Nacktvideo von sich im sozialen Netzwerk wieder.

Nun mussten sich die Neuntklässerinnen „wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ gemäß § 201a StGB vor einem Jugendrichter am Amtsgericht Würzburg verantworten. Danach macht sich strafbar, wer von einer anderen Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Aufgrund des Alters der beiden Beschuldigten wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.