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Baumbachsche Formel

Die Baumbach’sche Formel ist ein Verfahren zur Berechnung der Kosten im Zivilprozess oder Verwaltungsrecht bei Inanspruchnahme mehrerer Beklagter und unterschiedlicher Verurteilung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Benannt ist sie nach Adolf Baumbach, einem Kommentator der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO).

Die Kostenformel im Detail

Die Formel beruht auf dem Gedanken, dass zwischen den Streitgenossen kein Prozessrechtsverhältnis besteht und dementsprechend der unterlegene Streitgenosse nicht an den außergerichtlichen Kosten des obsiegenden Streitgenossen beteiligt werden darf. Diese außergerichtlichen Kosten werden unter Berücksichtigung des Grundgedankens der §§ 91, 92 ZPO nach dem Grad des Obsiegen und Unterliegens zwischen dem Kläger und dem betreffenden Streitgenossen aufgeteilt. Obsiegt einer der Streitgenossen in vollem Umfang, ist er von allen Kosten freizustellen. Bei den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers wird berücksichtigt, dass der Kläger mehrere Angriffe, nämlich gegen jeden der verklagten Streitgenossen, vornimmt und teilweise unterliegt, wenn er mit seiner Klage nicht gegen alle Streitgenossen (gleichmäßig) durchdringt – er muss deshalb an diesen Kosten nach dem Grad seines Unterliegens unter Berücksichtigung der Anzahl seiner Angriffe beteiligt werden, während die restlichen Kosten die unterliegenden Streitgenossen zu tragen haben.

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Wohl dem, der einen Taschenrechner zur Verfügung hat // Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Auch gestandenen Zivilisten treibt die Baumbachsche Formel manchmal noch Schweißperlen auf die Stirn – ganz zu schweigen von den Referendaren, die die Berechnung in der Examensklausur ohne Hilfsmittel und ohne Taschenrechner vollbringen müssen.

Baumbachsche Formel mit Java-Applet berechnen

Peter Felix Schuster hat mit „Kostentenor“ nun ein kleines Java-Programm geschrieben, das auf allen Windows- und Apple Macintosh-Computern laufen sollte. Damit lässt sich der Kostentenor unter Berücksichtigung der Baumbach’schen Kostenformel, Mehrkostenmethode oder Quotenmethode sowie von Auswirkungen von Hilfsaufrechnungen berechnen. Außerdem kann man sich zu einem bestimmten Streitwert Gerichtsgebühren/Anwaltsvergütung berechnen lassen, um beispielsweise die Kosten von Anerkenntnis gegenüber Säumnis und gegenüber normaler Verurteilung zu vergleichen.

* Kostentenor.de