Strafakte.de

Verteidiger Strate schlägt nun eine andere Tonart an

Der Hamburger Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate wechselt nun die Tonlage gegenüber dem Landgericht Regensburg. Waren seine Schriftsätze bisher bestimmt aber sachlich, greift er die Stellungnahme eines abgelehnten Richters nun harsch an:

Warum muss man sich so im Wege stehen? Warum muss man den Mangel an Souveränität so nach außen tragen?

Damit schlägt er – sicherlich nicht unbewusst – eine neue Tonart an und zeigt sich offensiv und angriffslustig. Der Richter hatte in seiner dienstlichen Stellungnahme (§ 26 Abs. 3 StPO) nach einem Antrag auf Ablehnung des Richters wegen dem Besorgnis der Befangenheit formuliert:

„Soweit der Antragsteller vortragen lässt, dass der abgelehnte Richter an einer ‚groben Verfälschung des Sachverhalts‘ mitgewirkt habe und dass (bezogen auf die Kammer in der damaligen Besetzung) ‚Eingaben von Bürgern umgefälscht‘ worden seien, wird dieser Vorwurf zurückgewiesen.“

Strate nimmt diese Passage auf’s Korn und fragt, warum denn sofort so ein herrischer Tonfall angeschlagen werden muss (natürlich, wie in der Richterschaft üblich, in einem passivischem Sprachstil)? Und erläutert so dann gleich, was aus seiner Sicht unter einer Verfälschung zu verstehen ist:

Die Behauptung einer Verfälschung muss ja nicht notwendig einen subjektiven Vorwurf begründen. Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur auf zeitweilig fehlender geistiger Präsenz beruhen.

Der komplette Schriftsatz ist in der Dokumentation des Mollath-Verfahrens auf den Internetseiten von Dr. Strate zu finden.


1 Kommentar zu “Verteidiger Strate schlägt nun eine andere Tonart an

  1. Nach dem es für alle MitbürgerInnen nun angeraten erscheint, Jura zu lernen, um unsere letzten Rechte zu verteidigen, bis wir wieder Souverän unseres Staates werden …www.strate.net liest sich gut …

Keine Kommentare zugelassen