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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht werden die grundlegenden Rechte des Einzelnen gegen die „Staatsmacht“ bezeichnet. Diese Grundrechte vermitteln dem Bürger einen rechtlichen Mindeststandard, der als eigenständiger Teil im Grundgesetz (GG) geregelt ist und als höherrangiges Recht zugleich verbindlich für Gesetzgebung und Rechtsprechung ist.

Sofern durch ein Urteil die Verfassungsrechte (Grundrechte) eines Verurteilten verletzt werden, z.B. durch fehlendes rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) ist eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich, wenn der ordentliche Rechtsweg (Berufung, Revision) erschöpft ist.

Aktuelle Informationen zum Thema Verfassungsrecht:

Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein in Gefahr?

Nach der Föderalismusreform fällt das Versammlungsrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die allerdings ohne eigenes Gesetz das bestehende Bundesgesetz weiter gelten lassen können. Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht und eigene Versammlungsgesetze verabschiedet. Nun wollen auch die Schleswig-Holsteiner nachziehen. Was SPD, Grüne und SSW dort in Schleswig-Holstein auf den […]