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Unterbringung

Unterbringung meint im Strafrecht die freiheitsentziehende Maßregel der Zwangseinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus (§ 63 StGB). Dies betrifft Fälle, in denen jemand im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder aber der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) eine Straftat begangen hat und von dieser Person auch in Zukunft weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

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Bundesgerichtshof findet deutliche Worte

Der Bundesgerichtshof ist nicht unbedingt für allzu unverblümte Kritik bekannt, sondern ist in seinen Formulierungen eher zurückhaltend und leidenschaftslos. Der 2. Strafsenat unter dem Vorsitzenden Jörg-Peter Becker hat nun aber äußerst deutliche Worte für die offensichtliche Unwissenheit des Tatgerichts und im Speziellen auch eines Gutachters gefunden. Das Landgericht Frankfurt/Main hatte den Angeklagten wegen Mordes verurteilt und […]