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Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ist auf den Weg gebracht – ab 2014 beginnt die schrittweise Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Ziel der Neuregelung ist es, eine technologieneutrale und anwenderfreundliche Kommunikation für Anwälte mit der Justiz für alle Dokumente ohne qualifizierte elektronische Signatur zu ermöglichen. Ab 2016 sollen alle Rechtsanwälte elektronisch erreichbar sein.

Aktuelle Informationen zum Thema Digital:

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ab 2016

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) soll ab dem 1. Januar 2016 für jeden zugelassenen Rechtsanwalt in Deutschland verpflichtend sein. Den Zuschlag zur Realisierung erhielt nun die französische Firma Atos.