Thematisch passend zur gestrigen Ankündigung, nun Promotionsstipendien für Mütter (s. u.) anzubieten, veranstaltet das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg am 8. Mai 2013 um 18 Uhr c.t. eine Gesprächsrunde zum Thema:
– Drei Juristinnen im Gespräch –
Zu Gast sind:
- Melanie Franke, Fachanwältin für Familienrecht
Kanzlei Schneider, Stein & Partner, Hamburg - Johanna Watzlawik, Rechtsreferentin der Kulturbehörde der FHH
ehemals Rechtsanwältin bei Hogan Lovells International LLP, Hamburg - Dr. Eva Reihl, Staatsanwältin
Staatsanwaltschaft Hamburg
Promotionsstipendium für Mütter:
Um die Chancengerechtigkeit von Frauen im Hinblick auf die Karriereentwicklung zu fördern, gibt es an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg nun eine besonderen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Form eines Promotionsstipendiums für Mütter. Gefördert werden können Absolventinnen mit überdurchschnittlichen Noten. Bei der Vergabe des Stipendiums sind neben der besonderen Qualifikation der Bewerberin auch soziale Aspekte wie die Anzahl der Kinder und die Einkommenslage ausschlaggebend. Das Stipendium wird als Grundstipendium zunächst für zwei Jahre gewährt und kann auf Antrag um maximal ein Jahr verlängert werden. Als Abschlussstipendium wird das Stipendium für maximal ein Jahr gewährt. Bewerbungen sind bis zum 31.5.2013 an das Dekanat zu richten. Die Förderung kann frühestens am 1.7.2013 beginnen.