![Unsere Leseempfehlungen der vergangenen Woche im Selbstleseverfahren Selbstleseverfahren, Wochenrückblick, StPO, StGB, Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Anwalt, Rechtsanwalt, Hamburg, Kanzlei, Strafverteidiger, Linkliste, Pinneberg, Itzehoe, Elmshorn, Leseliste, Empfehlung](https://www.strafakte.de/wp-content/uploads/2016/02/xselbstleseverfahren_wochenrueckblick_rechtsanwalt_strafrecht.jpg.pagespeed.ic.Dvlan38UZX.jpg)
Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren. Foto: PlaceIt.net
Gewalt, Cannabis, Dosenravioli: Thomas Fischer über seinen endlosen Schulweg
Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger
Lügen im Internet: Trennt Propaganda von Wahrheit!
„Rabauken-Urteil“: Landgericht bestätigt Geldstrafe gegen Nordkurier-Redakteur
Vergewaltigung erfunden? Freispruch nach denkwürdigem Verfahren
Mandanten um mehr als 110.000 Euro betrogen
Das Anrufen von Richtern gefährdet die öffentliche Sicherheit
Auf Einreisende darf nicht geschossen werden
Tatort: Sprechen wir doch mal über Sex
Sie verlinkten mit dem Satz „Lügen im Internet: Trennt Propaganda von Wahrheit!“ einen Text, dessen erstes „Argument“ Propaganda zum leider noch immer ungelösten Fall MH17 ist:
„Folgte vor einigen Jahren nur eine kleine Minderheit abstrusen Verschwörungstheoretikern, säen Propagandisten und Überzeugungsschwindler Zweifel bis tief in die bürgerliche Gesellschaft hinein: Haben nicht doch die Ukrainer das malaysische Passagierflugzeug MH17 abgeschossen […]“
Ich finde, dieser argumentative Eröffnungssatz sagt eigentlich schon alles über den FAZ-Text aus. Die Wahrheit liegt zwar noch nicht auf dem Tisch, ist nicht ermittelt, aber wer „unsere Wahrheit“ nicht glaubt, der macht Propaganda, ist ein Lügner.