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TÜV Rheinland obsiegt im Streit um Brustimplantate

In einem zweiten Verfahren im Zusammenhang mit gesundheitsschädlichen Brustimplantaten der Firma PIP wies das Landgericht Nürnberg-Fürth nun die Klage einer Frau auf Schadenersatz gegen den TÜV Rheinland ab. Diesem kam in der Konformitätsbewertung des Herstellers PIP als „Benannte Stelle“ lediglich die Aufgabe zu, versehentliche Fehler des Herstellers zu verhindern, und nicht, vor vorsätzlichen betrügerischen Handlungen zu schützen (Az.11 O 3900/13).

In der Begründung führt das Landgericht aus, dass die betrügerischen Handlungen für den TÜV Rheinland nicht erkennbar waren. Diese konnten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, auch nicht aufgedeckt werden. Bereits im März 2013 hatte in einem anderen Fall das Landgericht Frankenthal entschieden, dass die Benannte Stelle des TÜV Rheinland weder zu unangemeldeten Kontrollen verpflichtet gewesen wäre, noch dazu, in dem Unternehmen dessen Silikonimplantate konkret zu überprüfen.

Die Firma PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft, die – zumindest über einen gewissen Zeitraum – mit billigem, nicht für die Implantate zugelassenem Industriesilikon befüllt wurden. Diese würden häufiger reißen und Entzündungen hervorrufen.

Allein in Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen. Dem TÜV Rheinland wird vorgeworfen, schon länger von den Mängeln gewusst und nichts unternommen zu haben.


1 Kommentar zu “TÜV Rheinland obsiegt im Streit um Brustimplantate

  1. … für den Konsumenten ist ebensowenig erkennbar, dass eine TÜV-Plakette genau nichts über das tatsächliche Gefährdungspotential eines geprüften Produktes darstellt. Also ist TÜV-Rheinland in dieser Sache und vielleicht in vielen anderen Sachen zumindest absolut überflüssig, und vielleicht sogar durch die Harmlosigkeitsbescheinigung Schadensmitverursachend. Bis zu diesem Skandal wußte keiner, dass TÜV-Plaketten wahrscheinlich in vielen Fällen keinerlei Relevanz haben, bzw. Unbedenklichkeit vortäuschen.

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