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Selbstanzeige von Alice Schwarzer doch unvollständig?

Die Steueraffäre um Alice Schwarzer könnte doch nicht durch ihre Selbstanzeige erledigt sein, wird nun aber jedenfalls wieder ins mediale Interesse rücken.

Selbstanzeige unvollständig und nicht strafbefreiend?

Nach Informationen von „Focus“ und „Spiegel“ durchsuchten Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung im Mai mehrere Objekte, darunter auch die Wohnung der „Emma“-Herausgeberin bei Köln wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Gleichzeitig sollen bei dieser Gelegenheit mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für mit ihr in Verbindung stehende Bankkonten vollstreckt worden sein. Schwarzer hatte sich im letzten Jahr selbst angezeigt, weil sie dem Finanzamt ein Konto in der Schweiz mit bisher unversteuertem Einkommen verschwiegen hatte. Das Geld soll in erster Linie aus Honorareinnahmen in den 80er Jahren stammen, offenbarte sie „in eigener Sache“ auf ihrer Internetseite, und weiter:

Ja, ich hatte ein Konto in der Schweiz. (…) Inzwischen ist alles legal.

Das wird vielleicht nur eine Hoffnung gewesen sein, denn offenbar ist ein Ermittlungsverfahren in vollem Gange. Die Steuerfahnder gingen Hinweisen nach, die sich nach der Überprüfung der korrigierten Steuererklärungen beim Finanzamt Gummersbach stellten. Dementsprechend geht die Staatsanwaltschaft Köln wohl von einer unvollständigen Selbstanzeige aus, da sonst kaum eine derartig umfangreiche Durchsuchung erfolgt wäre.

Das Private ist auch im Fall Schwarzer politisch

Gern misst Alice Schwarzer mit zweierlei Maß, definiert im Text auf ihrer Internetseite, was legal ist und was nicht. Die „scharfen öffentlichen Kontroversen, wie im Fall Kachelmann“ sind natürlich legal – ganz egal, ob sie immer wieder nachverurteilte und dessen Persönlichkeitsrechte verletzte. Aber wenn „Der Spiegel“ ihre Verfehlungen aufdeckt, ist das natürlich illegal. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!

Im vergangenen November hatte Alice Schwarzer sich selbst angezeigt und ca. 200.000 Euro an Steuern plus Zinsen nachbezahlt. Sollten die durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass die Selbstanzeige unvollständig war, ist diese insgesamt als unwirksam anzusehen, da das Gesetz eine uneingeschränkte Rückkehr zur Steuerehrlichkeit verlangt. Ihr würde dann ähnlich wie Uli Hoeneß im März ein Strafverfahren drohen.


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