Die Kammer erachtet die sechs Angeklagten damit einer gemeinschaftlich begangenen Untreue für hinreichend verdächtig. Zweien der Angeklagten wird darüber hinaus zur Last gelegt, die finanziellen Verhältnisse der Bank in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand unrichtig wiedergegeben zu haben (§ 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG).
Den Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglieder des Vorstands der HSH Nordbank AG im Dezember 2007 die komplexe Finanztransaktion „Omega 55“ genehmigt zu haben, obwohl anhand der ihnen vorgelegten Kreditvorlage eine umfassende Abwägung von Chancen und Risiken des Geschäfts nicht möglich gewesen sei. Unter anderem sei eine allgemein von der Bank bezweckte Verbesserung bankaufsichtsrechtlicher Eigenkapitalkennziffern aufgrund der Struktur dieser Transaktion nicht zu erreichen gewesen. Ebenfalls habe die Kreditvorlage keine aussagekräftigen Angaben über die Ertrags- und Kostensituation des Geschäfts enthalten. Im Ergebnis habe das Geschäft für die HSH Nordbank AG zu einem Verlust in Millionenhöhe geführt.
Zwei der Angeklagten erachtet die Kammer darüber hinaus für hinreichend verdächtig, in dem Quartals-Zwischenbericht für den HSH Konzern zum 31.3.2008 und in einer Pressemitteilung vom 20.6.2008 einen Überschuss in Höhe von 81 Mio. Euro ausgewiesen zu haben, während tatsächlich ein Fehlbetrag in Höhe von 31 Mio. Euro vorgelegen habe, wobei die Angeklagten die Abweichung zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätten.
Verhandlungstermine wurden noch nicht anberaumt.
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